Bundesteilhabegesetz Diakonie MV sieht Behindertenreform mit "Licht- und Schattenseiten"
17.12.2016 · Schwerin.Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern hat die am Freitag im Bundesrat beschlossene Reform der Behindertenhilfe im Grundsatz begrüßt. Es gebe Ansätze für eine nachhaltige Verbesserung für Menschen mit Behinderung, sagte Diakoniepastor Martin Scriba. "Leider bleibt es aber deutlich hinter den Erwartungen der Fachleute zurück." Die Reform zeige "Licht- und Schattenseiten". Es bleibe weiterhin Aufgabe der Diakonie, sich für die uneingeschränkte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen, betonte Scriba. Menschen mit Behinderungen müssten selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Begrüßt wird von der Diakonie MV vor allem die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zum Budget für Arbeit, der Schutz des Einkommens und die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes für Beschäftigte in Werkstätten. Dennoch enthalte das neue Gesetz immer noch Regelungen, die den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention nicht entsprechen. Dazu gehöre die Begrenzung der Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen auf einen Pauschalbetrag. Kritisiert wird auch der blockierte Zugang zu Werkstattarbeitsplätzen.
Das neue Bundesteilhabegesetz soll behinderten Menschen mehr Selbstständigkeit im Alltag und im Beruf bringen. Die Änderungen erfolgen in mehreren Schritten bis 2020 und lösen die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht heraus. Das Gesetz war Anfang Dezember vom Bundestag verabschiedet worden.
Aus der Eingliederungshilfe werden etwa persönliche Assistenten, Fahrdienste oder Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen finanziert. Neue Kriterien für den Zugang zu den Hilfen sollen erst 2022 eingeführt werden. Zu den wichtigsten Änderungen für rund 70.000 berufstätige behinderte Menschen zählt die Anhebung der Freibeträge für Einkommen und Ersparnisse. Wenn sie Eingliederungshilfe beziehen, dürfen sie bisher nur 2.600 Euro besitzen, weniger als ein Hartz-IV-Empfänger. Der Betrag wird 2017 um 25.000 Euro erhöht und 2020 auf 50.000 Euro. Es fällt auch die Anrechnung des Vermögens von Ehepartnern weg.
Mit dem Gesetz werden außerdem die Beratung verbessert, Mitspracherechte gestärkt und die Antragstellung für Leistungen vereinfacht. Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern sieht das Gesetz Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent für Arbeitgeber vor, die Behinderte einstellen. Für Beschäftigte in Werkstätten verdoppelt sich ab 2017 das Arbeitsförderungsgeld auf monatlich 52 Euro. Die Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern betreibt 213 Einrichtungen für mehr als 8.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung.
Quelle: epd