Gerichtsstrukturreform MV steht vor erstem Volksentscheid
05.09.2015 · Schwerin/Berlin.Mecklenburg-Vorpommern hat nach Ansicht des Vereins "Mehr Demokratie" in Sachen direkter Demokratie einiges nachzuholen. Der Verein mit Sitz in Berlin macht darauf aufmerksam, dass keiner der bisherigen 22 Volksentscheide in MV stattgefunden habe. Wenn die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag (6. September) über die geplante Gerichtsstrukturreform abstimmen, sei dies der erste landesweite Volksentscheid im nordöstlichsten und der 23. Volksentscheid überhaupt in einem Bundesland.
Bisher haben die Länder Hamburg (7), Bayern (6), Berlin (5), Schleswig-Holstein (2), Sachsen-Anhalt (1) und Sachsen (1) Volksabstimmungen erlebt, nun kommt Mecklenburg-Vorpommern als siebtes Land hinzu. Seit Hessen und Bayern als erste Bundesländer 1946 die direkte Demokratie auf Landesebene eingeführt haben, wurden in den Bundesländern mehr als 300 Volksinitiativen gestartet. Von denen schafften es den Angaben zufolge nur 89 in die zweite Stufe, das Volksbegehren, und nur 22 bis zum Volksentscheid.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen ein Drittel der Wahlberechtigten dem Vorschlag einer Volksinitiative zustimmen, damit der Volksentscheid gültig ist - dieses Quorum ist das bundesweit höchste für ein einfaches Gesetz. Nach Einschätzung des Vereins ist es kaum zu erreichen, insbesondere wenn der Abstimmungstag nicht an einen Wahltag gekoppelt ist. Der Schweriner Landtag hatte 2011 eine Gerichtsstrukturreform verabschiedet, die unter anderem die Schließung von 11 der 21 Amtsgerichte vorsieht. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren findet nun am Sonntag ein Volksentscheid über die Reform statt.
Quelle: epd