Pommersche Kirchenkreissynode Haus Kranich: Wichtige kirchliche Einrichtung bleibt erhalten

Erwin Stöhlmacher (links), Vorstandsvorsitzender der „Geistlichen Stiftung ‚St. Georg‘ und ‚St. Spiritus‘ zu Pasewalk“, schildert dem Präsidium und den Synodalen seine Pläne für die Zukunft des „Hauses Kranich“.

© kirche-mv.de/D. Vogel

24.01.2015 · Züssow.

Am Sonnabend, 24. Januar, fand die 8. Tagung der I. Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises statt. Von den 66 Synodalen des Kirchenkreises nahmen 52 an der Tagung teil. Das Gremium war damit beschlussfähig. Zentraler Punkt der Tagungsordnung war das „Haus Kranich“. Nachdem die Zukunft des Rüstzeitheims in Zinnowitz lange Zeit ungewiss war, hatte sich im Herbst des vergangenen Jahres überraschend eine Lösung ergeben. Mit der „Geistlichen Stiftung ‚St. Georg‘ und ‚St. Spiritus‘ zu Pasewalk“ fand sich ein Träger, der die Arbeit des Hauses fortsetzen und das Grundstück in Erbbaurecht übernehmen wird.

Synode stimmt Grundsatzvereinbarung zu

Über diese Übernahmepläne waren die Synodalen des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises auf der Synode am 18. Oktober 2014 in Züssow informiert worden. Sie stimmten damals einem Beschlussvorschlag zu, der eine Fortführung und Übernahme durch einen diakonischen Träger sowie die dafür notwendigen Verhandlungen vorsah. Diesem Beschluss folgend verständigten sich der neue Träger, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Erwin Stöhlmacher, das „Haus Kranich“-Kuratorium, vertreten durch seinen Vorsitzenden, Peter von Loeper, sowie der Pommersche Evangelische Kirchenkreis, vertreten durch Propst Gerd Panknin, auf eine Grundsatzvereinbarung für die Übernahme. Die Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises stimmte heute der Übertragung des „Hauses Kranich“ zu den Bedingungen dieser Grundsatzvereinbarung zu.  

Enge Verflechtung mit dem Kirchenkreis

Zu den Eckpunkten der Grundsatzvereinbarung zählt unter anderem, dass das „Haus Kranich“ zum 1. Januar 2015 aus der Trägerschaft des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises in eine von der „Geistlichen Stiftung ‚St. Georg‘ und ‚St. Spiritus‘ zu Pasewalk“ neu zu schaffende gGmbH ausgegliedert wird. In diese Gesellschaft werden sämtliche Aktiva und Passiva eingebracht. Davon ausgenommen sind jedoch Grundstück und Gebäude. Das „Haus Kranich“ wird von der Stiftung als evangelisches Tagungs- und Rüstzeitheim weitergeführt. Dadurch wird auch künftig eine enge Verflechtung zwischen dem Wirken des Kirchenkreises mit seinen Kirchengemeinden und dem „Haus Kranich“ bestehen bleiben. Kirchengemeinden sowie Diensten und Werken des Kirchenkreises werden für Tagungen außerhalb der Hauptsaison Sonderkonditionen gewährt.

Moderate Gestaltung der Vertragsbedingungen

Das Grundstück vergibt der Kirchenkreis in Erbbaurecht für 49 Jahre an die gGmbH. Dabei hat sich der Kirchenkreis zu einer moderaten Gestaltung des Erbbauzinses entschlossen, um den neuen Träger vor allem in der Anfangszeit, in der die nötigen Investitionen vorgenommen werden, zu entlasten. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Unterhaltung des Gebäudes sowie zu Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Gebäude wird für einen Euro an die gGmbH übertragen. Nach dem Ende des Erbbaurechtsvertrags wird das Gebäude für einen Euro an den Kirchenkreis rückübertragen. Ein weiterer besonders wichtiger Eckpunkt betrifft das Personal des Rüstzeitheims. Das bisherige Personal wird durch die gGmbH im Rahmen einer Gestellung weiterbeschäftigt. Das bedeutet, dass die bisherigen Mitarbeitenden ihre Stellen im „Haus Kranich“ behalten und wie bisher vom Landeskirchenamt bezahlt und an die gGmbH gestellt werden. Entsprechend bleibt auch der Vertrag der Leiterin des Hauses mit dem Kirchenkreis bestehen. Auch die Erfüllung des Vertrags mit dem Militärbischof aus dem Jahr 1997 über die Nutzung des Hauses durch die Militärseelsorge ist Bestandteil der Grundsatzvereinbarung. Die Stiftung wird zudem Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung aufnehmen.

"Gute Lösung"

„Es ist gut, dass uns diese so wichtige Einrichtung im Kirchenkreis in kirchlicher Trägerschaft erhalten bleibt“, sagte Propst Gerd Panknin. Er sei unendlich froh, dass nach den Monaten der Sorge um die Zukunft des Hauses nun diese für alle Beteiligten sehr gute und auch für die Mitarbeitenden hervorragende Lösung gefunden wurde. Er wünsche dem „Haus Kranich“ Gottes Segen. Zudem seien Kirchenkreis und Stiftung gleichermaßen dankbar dafür, dass die Militärseelsorge weiterhin an der Unterstützung des Hauses festhält. „Rüstzeitheime sind unverzichtbar für den Gemeindeaufbau“, sagte Erwin Stöhlmacher. Zudem betonte er die Wichtigkeit der Militärseelsorge, für die das „Haus Kranich“ ein bedeutender Standort ist. Die Stiftung müsse aber auch betriebswirtschaftlich denken. Das bestehende Konzept des Hauses plane er daher auf dem bisherigen Stand aufbauend zu erweitern. Vor allem bezüglich von Angeboten für Senioren sieht er Potentiale. Auch Urlaubsangebote für pflegende Angehörige mit professioneller Betreuung sowie Urlaub für Mitarbeitende der Stiftung nannte Stöhlmacher als Beispiele für künftig denkbare Konzept-Bausteine.

Weitere Themen der Synode waren unter anderem die Wahl des Kuratoriums der Bugenhagen-Stiftung, der Bericht der Arbeitsgruppe Klimaschutz, die Satzung des Regionalzentrums in Greifswald, ein Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Stellungnahme Extremismus und Fremdenfeindlichkeit“ sowie die Berichte der Pröpstin und der Pröpste. Die nächste Tagung der Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises findet am 13. und 14. März im BIO Tagungshotel Wichernhaus in Züssow statt.

Quelle: PEK (sk)



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