Ethik Rechtsphilosoph: Debatte um Vierlingsschwangerschaft nicht fundiert

23.04.2015 · Hamburg.

In der Diskussion um die ethische Bewertung der Vierlingsschwangerschaft einer 65-Jährigen beklagt der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel schlecht begründete Argumente. "Die 95 Prozent der Kritiker geben, meine ich, kein gutes Beispiel für ein fundiertes und kohärentes ethisches Urteil", sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrates der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt".

"Mir scheint, sie machen im Namen des Kindeswohls vor allem die eigenen Aversionen öffentlich", sagte Merkel. Er halte weder das Alter der Frau für ein besonderes Problem noch die Wahl der reproduktionsmedizinischen Mittel. Zugleich unterstrich der Jurist: "Mehrlingsschwangerschaften sind immer riskant für die ungeborenen Kinder, egal ob die Mutter 65 ist oder 25." Deswegen plädiert Merkel dafür, bei künstlichen Befruchtungen eine Obergrenze festzusetzen und Frauen nur maximal zwei Embryonen einzusetzen.

Dass in Deutschland die Eizellspenden verboten sind, ist nach Ansicht Merkels verfassungswidrig: "Denn eigentlich werden die Frauen damit auf paternalistische Weise vor sich selbst geschützt." Merkel, der an der Universität Hamburg Rechtsphilosophie und Strafrecht lehrt, sieht in Deutschland grundsätzliche Vorbehalte gegenüber der Reproduktionsmedizin.

Die 65-jährige Lehrerin Annegret Raunigk sorgt seit vergangener Woche für Schlagzeilen. Die Mutter von 13 Kindern hat sich im Ausland mit Hilfe einer Eizellspende künstlich befruchten lassen und ist mit Vierlingen schwanger.

Quelle: epd