Bischof Magaard bedauert Landtagsentscheidung Schleswig-Holsteins neue Verfassung ohne Gottesbezug in der Präambel

09.10.2014 · Kiel.

Schleswig-Holsteins neue Landesverfassung wird keinen Gottesbezug in der Präambel haben. Zwei Gesetzesvorschläge mit Bezug auf Gott fanden am Mittwoch im Kieler Landtag nach zweieinhalbstündiger Debatte keine Mehrheit. Mit großer Mehrheit angenommen wurde dagegen ein gemeinsamer Entwurf ohne Gottesbezug von CDU, SPD, Grünen, FDP, Piraten und den Abgeordneten des SSW. Von den 66 anwesenden Abgeordneten stimmten 61 zu, drei votierten dagegen. Es gab zwei Enthaltungen. In ersten Reaktionen bedauerten die evangelische Nordkirche und die katholische Kirche die Entscheidung.

Abgelehnt wurden die beiden Anträge mit Gottesbezug, darunter ein Entwurf der CDU-Fraktion. Hier stimmten 29 Abgeordnete zu, 35 votierten dagegen bei zwei Enthaltungen. Auch ein gemeinsamer Antrag von einzelnen Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und SSW fand mit 33 Ja und 33 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Mitinitiator war hier der Grünen-Politiker Andreas Tietze, der auch Präses der Nordkirchen-Synode ist.


Es gab gute Gründe für einen Gottesbezug in der Verfassung

Nach den Worten von Gothart Magaard, evangelischer Bischof für Schleswig und Holstein, "hätte es gute Gründe gegeben, den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen". Eine Demutsformel entwerfe kein wie auch immer geartetes Gottesbild, sondern ziele vielmehr auf ein "sehr bestimmtes und gefülltes Menschenbild". Magaard: "Es geht um die Abwehr politischer Selbstvergottungsträume und Allmachtsphantasien, die Nationalsozialismus und Marxismus-Leninismus ausgelebt hatten."

Enttäuscht reagierte auch der Diözesanadministrator des katholischen Erzbistums Hamburg, Ansgar Thim. Das Signal, das jetzt ausgesendet werde, laute: "Wir sind selbst die Herren unseres Schicksals." Das sei problematisch, so Thim.

In der Debatte hatte auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) für die beiden Entwürfe mit Gottesbezug geworben. Mit der Aufnahme in der Präambel wäre niemand verpflichtet worden, an Gott zu glauben, sagte er. Trotzdem sei er bereit, auch für den Entwurf ohne Gottesbezug zu stimmen, wenn die anderen Anträge keine Mehrheit bekämen. Auch Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) und CDU-Fraktionschef Daniel Günther sprachen sich dafür aus. Günther: "Der Mensch darf sich nicht selbst genug sein - darum gehört Gott in die Verfassung." Zu den Gegnern gehören unter anderem FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben.

In der Präambel des beschlossenen Gesetzestextes werden unter anderem die Menschenrechte als "Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft" hervorgehoben. In der ersten Lesung vor der Sommerpause hatte es im Plenum bereits viel Zuspruch für den neuen Verfassungstext gegeben. Umstritten war da bereits, ob und in welcher Formulierung in der Präambel ein Gottesbezug verankert wird.

Nach dem neuen Verfassungstext sollen künftig niedrigere Hürden gelten, wenn Bürger ein Volksbegehren und einen Volksentscheid anstoßen wollen. Das Land will die digitale Privatsphäre schützen und sich für eine unbürokratische Verwaltung einsetzen. Die dänischen Schulen sollen finanziell den deutschen gleichgestellt werden, und auch die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung erhält Verfassungsrang. Dieses Vorschlagspaket hat ein Sonderausschuss des Landtages ein Jahr lang erarbeitet.

Zu weiteren neuen Staatszielen zählen etwa Passagen zur norddeutschen Zusammenarbeit oder zur Partnerschaft im Nord- und Ostseeraum. Breite Einigkeit herrscht auch darüber, die Politik für künftige Generationen auszurichten.

Quelle: epd