Kirchenkreis Mecklenburg Kirchenkreisrat beruft Kreiskantoren in den Propsteien
26.05.2014 · Güstrow/Rostock.Zum Kreiskantor in der Propstei Parchim berief der berief der mecklenburgischen Kirchenkreisrat auf seiner Sitzung am 23. Mai in Güstrow den Kirchenmusiker Fritz Abs. Die Aufgabe nimmt der Kantor der St. Georgen-Kirchengemeinde zu 20 Prozent neben seiner Tätigkeit in der Kreisstadt wahr. Für die Propstei Rostock wurden zugleich Prof. Markus Langer (St. Johannis Kirchengemeinde in der Hansestadt) für die Kirchenregion Rostock und Martin Ohse (Domgemeinde der Barlachstadt) für die Kirchenregionen Güstrow und Mecklenburgische Schweiz als Kreiskantoren berufen - jeweils zu 10 Prozent-Stellenanteilen.
Hintergrund: Jeder der vier Propsteien des Kirchenkreises stehen 30 Prozent Stellenanteile für die Tätigkeit einer Kreiskantorin bzw. einen Kreiskantors zu Verfügung, die auf eine bzw. auf mehrere Personen übertragen werden können. Voraussetzung für die Übernahme des Amtes ist die bestandene Prüfung als A- bzw. B-Kantor.
Die Berufenen sollen vor allem das gesamte Spektrum der Kirchenmusik fördern. Dazu gehören vor allem das gottesdienstliche Orgelspiel, Chorarbeit, Konzerte, Kinderchor-, Band- und Gospelchorarbeit. Sie achten darauf, dass der Kirchenmusik in den Kirchengemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches die ihr gebührende Wertschätzung als Teil der Gemeinschaft der Dienste zukommt. Und sie sollen das Bewusstsein für die Bedeutung der Kirchenmusik in Kirche und Öffentlichkeit stärken.
Bereits tätig als Kreiskantoren im Kirchenkreis Mecklenburg sind Michael Voigt , Christiane Drese und Brita Möller (jeweils zu zehn Prozent) in der Propstei Neustrelitz für die Kirchenregionen Strelitz und Stargard, Müritz sowie Stavenhagen und Eberhard Kienast (10 Prozent) für die Propstei Wismar.
Quelle: ELKM (cme)