Bildung Sachsens Landeskirche stimmt Kompromiss-Lösung für freie Schulen zu

12.03.2014 · Dresden.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens stimmt einer Übergangsregelung der Landesregierung zur Finanzierung freier Schulen zu. Eine Reihe der privaten Schulen innerhalb der sächsischen Landeskirche sei jedoch "dringend auf notwendige weitere Mittel angewiesen", erklärte Oberlandeskirchenrat und Bildungsdezernent Burkart Pilz.

Zunächst sieht Sachsen einen Betrag von 35 Millionen Euro für Sachmittel für 2014 und 2015 vor. Die Gelder sollen bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes mit Hilfe einer Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt werden.

Pilz bezeichnete die Übergangsregelung als einen ersten, wenn auch kleinen Schritt in die richtige Richtung. Die vom Land bereitgestellte Summe sei "gemessen an der jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung nicht mehr als ein kleiner Schluck".

Die finanzielle Durststrecke werde erst mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft enden. Dabei verwies Pilz darauf, dass die Unterfinanzierung freier Schule nicht verfassungskonform sei. Dies habe der sächsische Verfassungsgerichtshof festgestellt.

Die Übergangsregelung wurde unmittelbar nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts im November 2013 von den Interessenvertretern der Freien Schulen gefordert und Ende 2013 durch das sächsische Kultusministerium zugesagt. Zuvor hatte das Gericht entschieden, dass die Finanzierung der knapp 400 Privatschulen bis 2015 neu geregelt werden muss.

Das Gericht hatte mehrere Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil die freien Schulen den staatlichen Bildungseinrichtungen wegen ihrer geringeren Finanzierung bislang nicht gleichgestellt sind. Pilz erinnerte daran, dass es ohne das Gerichtsurteil zu dieser Übergangsregelung wohl nicht gekommen wäre.  

Pilz betonte, die Zustimmung der sächsischen Landeskirche zu der Übergangsregelung sei an die deutliche Erwartung gebunden, "dass sich das neue Gesetz klar an den Kosten der staatlichen Schulen orientiert". Die Verfassung sehe beide Schulformen vor und der Freistaat habe daher die Pflicht, beide auch angemessen zu finanzieren.

Innerhalb der Landeskirche Sachsens bestehen 54 evangelische Schulen mit etwa 9.000 Schülern in 38 verschiedenen Trägerschaften. Diese Schulen sind seit der friedlichen Revolution 1989 vor allem durch Elterninitiativen entstanden. Bereits am Montag hatten Träger freier Schulen in Sachsen dem Übergangsvorschlag der Landesregierung zur Finanzierung ihrer Bildungseinrichtungen unter Vorbehalt zugestimmt.

Quelle: epd