Nordkirche setzt Tradition fort Freundschaftliche Gespräche zwischen Kirchenleitung und Landesregierung
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04.03.2014 · Schwerin. Zum ersten Mal seit Gründung der Nordkirche Pfingsten 2012 trafen sich am Montagabend die Kirchenleitung und die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns in Schwerin.
„Die regelmäßigen Begegnungen mit der Landesregierung sind eine gute und wichtige Tradition. Wir haben sehr freundschaftlich über viele Themen gesprochen, die uns gemeinsam betreffen – von der Situation der Flüchtlinge bis zu Perspektiven der Denkmalpflege“, sagte der Landesbischof der Nordkirche, Gerhard Ulrich. Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) zufolge erwachsen aus diesem Dialog "wichtige Impulse für die Arbeit der Landesregierung".
Die auch für Kirchenfragen zuständige Justizministerin Uta-Maria Kuder betonte:
„Ich baue auf eine weiterhin gute Kooperation von Landespolitik und Nordkirche. Mit der neuen Patronatsvereinbarung haben die Kirchen Planungssicherheit bis zum Jahr 2019. Ich bedanke mich bei der Nordkirche für die Unterstützung des Bibelwettbewerbs 2014 unter dem Motto ‚Hey, Du Opfer‘, der sich den Problemen Mobbing und Stalking auf Schulhöfen stellt.“
Weitere Gespräche vereinbart
Vereinbart wurden weitere Detailgespräche über die Perspektiven für den Religionsunterricht in Mecklenburg-Vorpommern und die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft. Auf Wunsch der Landesregierung soll auch die Bäderverkaufsordnung, die Ende 2015 ausläuft, noch einmal thematisiert werden.
Zu Beginn des Treffens hatte Landesbischof Ulrich darüber gesprochen, „welches Menschenbild uns bewegt“ – in Politik und Kirche. „Wir brauchen Systeme, die ‚fehlerfreundlich‘ sind“, sagte Ulrich. „Das besagt nicht, dass ein System zum Fehler-Machen einladen solle. Ein ‚fehlerfreundliches System‘ ist ein System, in dem nicht jeder zu jeder Sekunde perfekt sein muss, sondern in dem es auch die Toleranz für Kopfschmerzen, durchwachte Nächte, erkrankte Kinder zuhause und die Sorge um die pflegebedürftige Mutter gibt – ein System mit eingebauter Barmherzigkeit.“
Regelmäßige Begegnungen zwischen Kirchenleitung und Landesregierung sind bereits im Güstrower Vertrag von 1994 vereinbart, „zur Klärung von Fragen, die das Verhältnis von Staat und Kirche betreffen oder von beiderseitigem Interesse sind, und zur Vertiefung ihrer Beziehungen“, wie es dort heißt.
Quelle: Nordkirche/kmv