Universität Rostock Ex-Bundesverfassungsrichter stützt Ehrenpromotion für Snowden
04.06.2014 · Rostock.Die Diskussion um die Verleihung der Ehrendoktor-Würde der Rostocker Universität an den US-Whistleblower Edward Snowden geht in die nächste Runde. Ein am Dienstag vorgelegtes Rechtsgutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Brun-Otto Bryde, stütze die Rechtsmäßigkeit der Entscheidung der Philosophischen Fakultät, teilte die Hochschule mit.
Die Philosophische Fakultät hatte die Auszeichnung für Snowden Mitte Mai beschlossen. Der Rektor der Universität Rostock, Wolfgang Schareck, hatte daraufhin jedoch am 22. Mai von seinem Vetorecht gegen die Verleihung der Ehrendoktorwürde Gebrauch gemacht. Unter anderem hatte er die "besondere wissenschaftliche Leistung" Snowdens angezweiftelt. In dem von der Fakultät in Auftrag gegebenen Rechts-Gutachten bestätigt Ex-Richter Bryde nun die Entscheidung der Fakultät.
Die Beanstandung des Uni-Rektors "überschreitet die Grenzen, die der Rechtsaufsicht bei der Überprüfung akademischer Entscheidungen im Interesse der Freiheit der Wissenschaft gesetzt sind", heißt es. In Bezug auf die Feststellung "besonderer wissenschaftlicher Leistungen" stehe allein der Fakultät die Entscheidung darüber zu, was sie als wissenschaftlich anerkennt. Eine Rechtsaufsicht, so Bryde weiter, könne "nicht mit einer eigenen Bewertung der Leistungen" die wissenschaftliche Entscheidungsfreiheit einer Fakultät in Frage stellen, "sondern nur wegen Rechtsmängeln." Rechtsfehler seien in der Beanstandung aber nicht zu erkennen.
Sollte Rektor Scharek seine Beanstandung aufrecht erhalten, sehe der ehemalige Verfassungsrichter für einen Rechtsstreit "große Erfolgsaussichten" auf Seiten der Philosophischen Fakultät, hieß es weiter. Vorgesehen ist nun zunächst, dass der Dekan dem Fakultätsrat in seiner Sitzung am 11. Juni die rechtliche Stellungnahme von Ex-Richter Bryde vortragen und dem Rat empfehlen wird, der Beanstandung des Rektors auf dieser Basis zu widersprechen.
Quelle: epd