Großdemonstration am Mittwoch Freie Schulen in MV klagen gegen Privatschulverordnung

02.07.2014 · Schwerin.

Der Streit um die staatlichen Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern hat ein gerichtliches Nachspiel. Acht Schulträger, darunter die Evangelische Schulstiftung der Nordkirche, haben in der vergangenen Woche einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald gegen die Privatschulverordnung eingereicht, teilte der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Professor Bodo Pieroth (Münster), am Dienstag in Schwerin mit. Geklärt werden soll, ob das neue Berechnungsverfahren, die umfassenden Nachweispflichten und die angedrohten Sanktionen eine gesetzliche Grundlage haben.

Zudem werden am Mittwoch (2. Juli) in Schwerin etwa 4.000 Schüler, Eltern und Lehrer von freien Schulen zu einer Protestdemonstration erwartet, kündigte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in MV, Thomas Weßler, an. Die Arbeitsgemeinschaft begrüße die am Montag vom Bildungsministerium angekündigte Schulgesetzänderung und den von der Landesregierung geäußerten Willen, Rechtsfrieden wieder herzustellen. Dafür sei es aber auch erforderlich, dass Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) die aktuelle Privatschulverordnung mit sofortiger Wirkung aussetzt.

Die umstrittene neue Verordnung vom August 2013 sieht unter anderem eine Kappungsgrenze für die tatsächlich beim Schulträger entstandenen Personalkosten vor. So erhalten freie allgemeinbildende Schulen Zuschüsse in Höhe von 85 Prozent der anfallenden Lehrerkosten, bei beruflichen Schulen sind es Zuschüsse in Höhe von 50 bis 80 Prozent. Zuvor dienten die Personalkosten, die an staatlichen Schulen anfielen, als Berechnungsgrundlage.

Das Bildungsministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass das Schulgesetz zeitnah so geändert werden soll, dass die Schulen zur individuellen Lebensbewältigung, an denen ausschließlich geistig und schwer mehrfach behinderte Kinder lernen, kein Schulgeld einführen müssen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird etwa die Hälfte der rund 70 Privatschulen im Schuljahr 2013/14 nicht mit weniger Finanzhilfe des Landes rechnen müssen. Von den elf Schulen zur individuellen Lebensbewältigung werden allerdings wohl acht weniger Geld bekommen. Dadurch droht diesen Förderschulen erstmals in der Geschichte des Landes die Einführung von Schulgeld. Dies sei angesichts der Bemühungen um Inklusion nicht hinnehmbar, hatte Bildungsminister Brodkorb am Montag mitgeteilt.
 
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 70 Privatschulen mit rund 17.500 Schülern, teilte der Verband Deutscher Privatschulen mit. Das sind etwa zehn Prozent der Mädchen und Jungen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden und 11,3 Prozent der Berufsschüler. Der Verband kritisierte, dass insbesondere die Berufsschulen wegen der zu geringen Finanzhilfen des Landes gezwungen sind, Schulgelder in Höhe von bis zu 500 Euro monatlich zu erheben.

Quelle: epd