Streit um Amtszeit von Bischof Abromeit Kläger Ruwe und Molkentin wollen in Revision gehen

Bischofs Dr. Hans-Jürgen Abromeit

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10.01.2014 · Greifswald.

Der juristische Streit um die Amtszeitverlängerung des Greifswalder Bischofs Dr. Hans-Jürgen Abromeit geht weiter. Die Kläger, Andreas Ruwe und Wolfhard Molkentin, haben Rechtsmittel gegen das Urteil des Kirchengerichts eingelegt, das im August vergangenen Jahres eine entsprechende Klage als unzulässig abgewiesen hatte.

Ruwe und Molkentin hatten geklagt, weil sie die vorzeitige Amtsverlängerung Abromeits im Dezember 2011 im Vorfeld der Nordkirchen-Gründung durch die damalige Pommersche Evangelische Kirche beanstandeten. Nach Auffassung der beiden ehemaligen Mitglieder der pommerschen Synode war das Bischofswahlkollegium zu einer solchen Entscheidung nicht legitimiert. Darüber hinaus habe es gravierende Verfahrensfehler gegeben. Formal hätte Abromeits Amtszeit im Herbst 2013 geendet.

Das Kirchengericht der Nordkirche hatte bei seinem Urteilsspruch eine Revision nicht zugelassen. Dagegen sei Ende Dezember Einspruch erhoben worden beim Kirchengericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) in Hannover, so der ehemalige Finanzgerichtspräsident Wolf. Lässt das Gericht den Einspruch, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zu, werde Revision eingelegt. Eine Revision müsse zugelassen werden, "wenn die Rechtssache grundsätzlich Bedeutung über den Bereich der Landeskirche hinaus hat", argumentieren die Kläger.

Im Prozess war es auch um Unstimmigkeiten mit der Berufungsurkunde für den Bischof gegangen: So fehlte nach Ansicht der Kläger eine zweite Unterschrift auf dem Dokument. Unter anderem aus diesem Grund hätte das Gericht inhaltlich über den Sachverhalt entscheiden müssen, sagte Prozessbevollmächtigter Wolf. Es sei daher zu beanstanden, dass das Kirchengericht sich inhaltlich nicht mit der Frage beschäftigt habe, ob eine Amtszeitverlängerung eventuell rechtswidrig war.

Quelle: epd



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