Kirchensteuern Kontoauszüge irritieren Kunden - Kirchensprecher: Keine neue Steuer
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Neuregelungen bei der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer sorgen derzeit für Verwirrung bei vielen Bankkunden: Auf mehrseitigen Kontoauszügen informieren die Geldinstitute über den "Einbehalt von Kirchensteuern". Dabei handele es sich aber weder um eine neue Steuerart noch um eine neue Steuerpflicht, sagte Nordkirchensprecher Frank Zabel. Es gehe "lediglich um einen neuen Erhebungsweg".
Die Hinweise beziehen sich nicht auf die "normale" Kirchensteuer, die mit der Einkommensteuer eingezogen wird, sondern auf die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Die darauf fällige Kirchensteuer muss künftig nicht mehr über die Steuererklärung beim Finanzamt ausgewiesen werden. Spätestens ab 2015 stehen die Banken oder Versicherungen in der Pflicht, diese Steuer bei Kirchenmitgliedern direkt von den Erträgen abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. "Darüber informieren die Institute jetzt", sagte Zabel.
Kapitalerträge hätten auch vor Einführung der Abgeltungssteuer der Kirchensteuer unterlegen, sagte Zabel weiter. Nun werde bei jeder Auszahlung von Kapitalerträgen anhand einer zentralen Datei geprüft, ob eine Kirchensteuerpflicht gegeben ist. Dafür seien "die strengsten Anforderungen des Datenschutzes" zugesichert worden. Wer diesem vereinfachten Verfahren nicht zustimmen wolle, könne dagegen bis zum 20. Juni 2014 Widerspruch einlegen. Zabel rät davon jedoch ab: Das vereinfachte Verfahren sei "eine Verbesserung für die Kirche und ihre Mitglieder".
Quelle: epd/kmv