Gleichgeschlechtliche Paare Nordkirche bereitet keine Segnungsgottesdienste für Homosexuelle vor

18.09.2013 · Kiel. Die Nordkirche bereitet derzeit keine spezielle Gottesdienst-Ordnung für Segnungsgottesdienste gleichgeschlechtlicher Paare vor.

Dies bestätigte Oberkirchenrätin Johanne Hannemann vom Dezernat Theologie und Publizistik im Kieler Landeskirchenamt. Es gebe hierzu keine Planungen in der noch jungen Nordkirche, die Pfingsten 2012 gegründet wurde. In der hannoverschen Landeskirche wird zurzeit an einer entsprechenden Gottesdienstordnung gearbeitet, wie Landesbischof Ralf Meister am Montag bestätigte.

Die Nordkirche ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Landeskirchen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern. Hannemann verwies auf eine Regelung in der ehemaligen nordelbischen Kirche aus dem Jahr 2000. Danach können in Hamburg und Schleswig-Holstein die Pastoren nur dann eine Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Paare vornehmen, wenn Kirchengemeinderat und Propst einverstanden sind. Diese Segenshandlung muss sich von einer kirchlichen Trauung unterscheiden. Hannemann: "Es gibt keine Liturgie nur für solche Gottesdienste".

Für Mecklenburg gilt der Beschluss der Landessynode vom November 2001, sagte Kirchensprecher Frank Zabel. Danach kann homosexuellen Menschen der Segen Gottes in seelsorgerlicher Begleitung zugesprochen werden. Für Pommern ist ein Synoden-Antrag vom Oktober 2009 die Richtschnur. "Unverändert befürwortet die Landessynode die geistliche Begleitung gleichgeschlechtlich liebender Paare", heißt es dort. Diese soll ausschließlich im Bereich der Seelsorge stattfinden. Eine öffentliche gottesdienstliche Feier sei damit ausgeschlossen.

Quelle: epd