Verband der Mitarbeitenden im gemeindepädagogischen Dienst der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern der Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland

Satzung

§1 Name und Wirkungsbereich

Der Verband trägt den Namen: Verband der Mitarbeitenden im gemeindepädagogischen Dienst der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern der Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland. Er wirkt im Bereich der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Ziele des Verbandes

Der Verband wirkt als Interessenverband für Mitarbeitende im gemeindepädagogischen Dienst und tritt als Verhandlungspartner gegenüber kirchlichen und außerkirchlichen Handlungsträgern auf. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder insbesondere durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  1. Erhaltung, Stärkung und Förderung des Berufsbildes sowie Vertretung in der Öffentlichkeit
  2. Mitwirkung an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie der Vergütungs- und Versorgungsregelungen
  3. Beratung und Unterstützung in berufsspezifischen Angelegenheiten
  4. Engagement für die Gleichstellung aller Mitarbeitende im Verkündigungsdienst
  5. Zusammenarbeit mit Verbänden. Der Verband kann sich zur Erreichung seiner Ziele mit anderen Vereinigungen und Verbänden zusammenschließen oder mit ihnen und Gewerkschaften Verhandlungsgemeinschaften bilden.

 

§3 Organe des Verbandes

Die Organe sind:

1. die Mitgliedervollversammlung und 2. der Vorstand.

 

3.1. Die Mitgliedervollversammlung

Die Mitgliedervollversammlung ist das höchste Gremium des Verbandes. Ihr gehören die Mitglieder des Verbandes an. Sie trifft sich mindestens einmal jährlich. Sie ist durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder sind unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Eine außerordentliche Mitgliedervollversammlung kann vom Vorstand einberufen werden, wenn das Verbandsinteresse es erfordert. Sie ist einzuberufen, wenn dies von 25% der Mitglieder schriftlich verlangt wird. Es gelten dieselben Einladungsmodalitäten wie bei ordentlichen Mitgliedervollversammlungen.

 

3.1.1. Aufgaben der Mitgliedervollversammlung:

  1. Wahl des Vorstandes
  2. Wahl des Kassierers/ der Kassiererin und der Kassenprüfer/der Kassenprüferin
  3. Die Festsetzung der Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten des Beitrags
  4. Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts
  5. Beschluss einer Geschäftsordnung
  6. Bearbeitung der Anträge
  7. Einsetzen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Initiativen
  8. Satzungsänderungen
  9. Ausschluss von Mitgliedern
  10. Auflösung des Verbandes

3.2. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern. Ein Mitglied des Vorstandes wird von der Mitgliedervollversammlung mit Wahrnehmung der Aufgaben eines/einer Vorstandsvorsitzenden beauftragt. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliedervollversammlung mit 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Vorstandsmitglieder bleiben darüber hinaus bis zu einer ordentlichen Neuwahl im Amt.

 

3.2.1. Aufgaben des Vorstandes

  1. Vorbereitung und Durchführung der Mitgliedervollversammlung
  2. Beobachtung und Bearbeitung von für den Verband wichtigen Entwicklungen
  3. Vertretung von Belangen des Verbandes
  4. Informationen an die Mitglieder
  5. Aufnahme von neuen Mitgliedern
  6. Ausschluss von Mitgliedern

3.2.2. Vertretung des Verbandes durch den Vorstand

Jedes Vorstandsmitglied ist zur alleinigen Vertretung des Verbandes berechtigt mit der Maßgabe, dass es bei verbandswichtigen Angelegenheiten einer vorherigen mehrheitlichen Beschlussfassung des Vorstandes bedarf.

Bei Geschäften oder Handlungen, die den Wert von 80% des Haushaltes oder 1000 Euro übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.

 

§4 Mitgliedschaft

Mitglied des Verbandes können folgende natürliche Personen werden: MitarbeiterInnen im gemeindepädagogischen Dienst des unter § 1 genannten Wirkungsbereiches.

  • Studierende und Auszubildende einer anerkannten Ausbildungsstätte, die in den gemeindepädagogischen Dienst führt.
  • Personen, die die Ziele des Verbandes unterstützen.

Die Aufnahme in den Verband ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Die Mitgliedschaft endet;

  • durch Austritt aus dem Verband, der schriftlich dem Verbandsvorstand mitzuteilen ist
  • durch den Ausschluss des Mitgliedes aufgrund eines Beschlusses der Mitgliedervollversammlung - durch den Tod des Mitgliedes

§5 Satzungsänderungen

Die Satzungsänderung kann nur von der Mitgliedervollversammlung beschlossen werden. Mit der Einladung zur Mitgliedervollversammlung sind die zu ändernden Paragraphen der Satzung und Änderungsvorschläge mitzuteilen. Beschlüsse zur Änderung der Satzung bedürfen der 2/3 Mehrheit der durch die anwesenden Mitglieder abgegebenen Stimmen.

 

§6 Auflösung des Verbandes

Die Auflösung des Verbandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliedervollversammlung mit 2/3 Mehrheit der durch die anwesenden Mitglieder abgegebenen Stimmen. Das Vermögen des Verbandes fließt im Falle seiner Auflösung zu jeweils 50 Prozent dem Kirchenkreis Mecklenburg und dem Kirchenkreis Pommern zu.