Kirche gegen sexualisierte Gewalt

Kirchliches Handeln ist immer auch ein Handeln, das in Beziehungen mit anderen Menschen stattfindet. Es ist von gegenseitiger Achtung und Vertrauen geleitet. 

 

Wir sind als Kirche diesem Anspruch nicht immer gerecht geworden. So wie in unserer Gesellschaft insgesamt, haben Menschen auch in unserer Kirche unfassbares Leid durch sexualisierte Gewalt – sexuellen und geistlichen Missbrauch, sexuelle Belästigung und Grenzüberschreitungen – erfahren.
Mit dem christlichen Glauben ist das unvereinbar. Es widerspricht all dem, wofür wir als Kirche stehen. Als Kirche verurteilen wir sexualisierte Gewalt aufs schärfste und sehen uns in der Verantwortung, Unrecht sorgfältig aufzuarbeiten, Betroffene zu unterstützen und unsere Kirche zu sicheren Orten zu machen.

 

Mit dem Präventionsgesetz der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland  (Präventionsgesetz– PrävG) werden alle kirchlichen Träger aufgefordert, ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, insbesondere anvertraute Kinder und Jugendliche, vor allen Formen sexueller Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt zu schützen. 

Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfsangebote,

  • wenn Sie von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch im kirchlichen Kontext betroffen sind oder waren bzw. wenn Sie eine betroffene Person begleiten.
  • wenn Sie einen Übergriff oder Verdacht von sexuellem Missbrauch im Bereich der Nordkirche melden oder klären wollen.
  • wenn Sie mehr über die Maßnahmen zur Prävention in der Nordkirche und die Arbeit der Stabsstelle wissen möchten. 

    www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Die unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben, finden Sie hier: 

 

         www.wendepunkt-ev.de/UNA/