Unser Präventionskonzept

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und für ein grenzachtendes Verhalten im Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeindeverband Boizenburg und Umgebung (Kirchengemeinden Blücher, Boizenburg, Gresse-Granzin, Zahrensdorf und Zweedorf)

  • Ziele des Schutzkonzepts

Der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeindeverband Boizenburg und Umgebung (umfasst die Kirchengemeinden Blücher, Boizenburg, Gresse-Granzin, Zahrensdorf und Zweedorf) hat sich der Auseinandersetzung mit den Themen sexualisierte Gewalt, grenzverletzendes Verhalten und Kindeswohl (beinhaltet auch psychische Gewalt) gestellt. Die in diesem Konzept beschriebenen Regelungen und Leitlinien dienen der Vorbeugung von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen. Gleichzeitig werden konkrete Handlungsleitlinien bei Vermutung, Verdacht bzw. Meldung von grenzverletzenden Verhaltensweisen, Übergriffen bis hin zu strafrechtlichen Formen sexualisierter Gewalt umgesetzt. Die Maßnahmen der Prävention schaffen Strukturen und Handlungssicherheit für Mitarbeitende, die dafür Sorge tragen, dass alle Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im kirchlichen Raum geschützt sind.

Ziel des Schutzkonzeptes ist, eine Kultur der Grenzachtung, der Achtsamkeit und des respektvollen Umganges zu entwickeln.

  • Selbstverständnis und Leitbilder

Unser Kirchengemeindeverband versteht sich als ein Träger, der Räume für junge Menschen eröffnet. In diesen Räumen können sie sich ausprobieren, ihre Interessen selbst vertreten und in der Begegnung mit persönlichen Glaubensformen und Weltbildern eine eigene Haltung entwickeln.

Kirche lebt als Gemeinschaft von Menschen. Wir wissen, dass diese Gemeinschaft auch ausgenutzt werden kann, um sexualisierte Übergriffe und Gewalt auszuüben. Dieser Tatsache stellen wir uns.

Wir Mitarbeitenden sorgen gemeinsam dafür, dass eine wirksame Präventionsarbeit geleistet wird, weil:

  1. wir die uns anvertrauten Menschen in ihrer Entwicklung und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen wollen.

  2. jeder Mensch eine unantastbare Würde besitzt.

  3. wir in einer Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung arbeiten.

  4. wir jungen Menschen einen sicheren und geschützten Raum zur Entfaltung bieten wollen.

  • Risiken in den Blick nehmen

Im Rahmen der Umsetzung des Schutzkonzeptes werden wir anhand einer Potenzial- und Risikoanalyse unsere Strukturen, den Umgang mit den Zielgruppen, räumliche Gegebenheiten, unsere Kultur des Miteinander sowie Fragen der Personalverantwortung daraufhin untersuchen, welche Risiken für Machtmissbrauch, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt bestehen.

  • Personalauswahl

Unser Kirchengemeindeverband trägt dafür Sorge, dass in seinem Arbeitsbereichen nur geeignetes Personal eingesetzt wird.

Die Prävention von (sexualisierter) Gewalt ist Thema im Vorfeld von Anstellungen, im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit, in weiterführenden Mitarbeitergesprächen, sowie in Dienstbesprechungen.

Ehrenamtlich Mitarbeitende werden zu dem Thema Prävention von (sexualisierter) Gewalt geschult.

  • Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt und Selbstverpflichtungserklärung

Alle hauptamtlich Mitarbeitenden sowie alle ehrenamtlich Mitarbeitenden verpflichten sich, Verhaltensregeln zur Verhinderung von (sexualisierter) Gewalt einzuhalten.

Unser Kirchengemeindeverband nutzt dazu die im Kirchenkreis und in der Nordkirche geltenden Verhaltensregeln und Selbstverpflichtungserklärungen.

Für unsere Arbeitsbereiche überprüfen wir fortlaufend, ob diese Verhaltensregeln ausreichend sind oder angepasst werden müssen.

Dabei nehmen wir folgende Inhalte in den Blick:

  1. Gestaltung von Nähe und Distanz

  2. Angemessenheit von Körperkontakt

  3. Beachtung der Intimsphäre

  4. Sprache und Wortwahl

  5. Verhalten im digitalen Raum

  6. Veranstaltungen mit Übernachtung

  7. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  8. Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen

  9. Abhängigkeitsverhältnisse

  10. Folgen bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln

Die Verhaltensregeln werden den hauptamtlich Mitarbeitenden bekanntgemacht und alle zwei Jahre erneut thematisiert. In der Arbeit mit ehrenamtlich Mitarbeitenden werden die Verhaltensregeln im Rahmen von Bildungsveranstaltungen, sowie bei den jeweiligen Projektvorbereitungen thematisiert. Ihre Zustimmung zu den Verhaltensregeln dokumentieren die Mitarbeitenden mit ihrer Unterschrift.

Die Liste der Unterschriften wird in unserem Kirchengemeindeverband geführt und an einer Stelle gesammelt: Pfarramt Zahrensdorf, Ludwigsluster Chaussee 23, 19258 Zahrensdorf (Sitz des Kirchengemeindeverbands).

Die Fachstelle Prävention unterstützt uns bei den regelmäßigen Schulungen.

Verhaltensregeln gelten auch für den digitalen Raum. Wenn digitale Medien und soziale Netzwerke im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden, ist hierbei auf einen professionellen Umgang und eine angemessene Distanz zu achten. Dies gilt insbesondere im Kontakt mit Minderjährigen oder Schutzbefohlenen z. B. via Facebook oder WhatsApp oder andere SocialMedia.

Die dienstliche Nutzung digitaler Kommunikationswege wird mit den Leitungsverantwortlichen und den Nutzer*innen im Vorfeld festgelegt und transparent gestaltet.

  • Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis

Unser Kirchengemeindeverband stellt sicher, dass unter seiner Verantwortung keine Person, die wegen einer in §72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe –, in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt worden ist, Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, begleitet, fördert, ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Zu diesem Zweck lässt sich der Kirchengemeindeverband bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen, mindestens aber nach fünf Jahren, von allen Personen, die beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit oder in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz vorlegen.

Von Ehrenamtlichen wird auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen die Vorlage eines Erweiterten Polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Die Prüfung nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes bei Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung zur Prüfung bzw. der Kriterien zur Vorlage eines Erweiterten Polizeilichen Führungszeugnisses.

Grundsätzlich wird von ehrenamtlich Mitarbeitenden die Vorlage eines Erweiterten Polizeilichen Führungszeugnisses verlangt, wenn diese selbständig, auch über einen zeitlich begrenzten Umfang hinweg, Betreuungsaufgaben übernehmen und selbständig bei Veranstaltungen mit Übernachtung wie Freizeiten tätig sind.

  • Beratungs- und Beschwerdewege und Vernetzung

Unser Kirchengemeindeverband organisiert ein geeignetes Beschwerdesystem. Ein Beschwerdeformular ermöglicht Anregungen und Beschwerden (auch in anonymer Form). Anlassbezogen (z.B. vor Freizeiten) wird über Beschwerdemöglichkeiten informiert (z. B. im Teilnehmendenbrief). Feedbacks von Teilnehmenden und anderen werden in die fachliche Reflexion nach Veranstaltungen einbezogen.

Kirchliche Ansprechstellen sind u.a.:

  • der/die Meldebeauftragte in der Fachstelle Prävention der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern (St. Marien-Kirchhof 3, 23966 Wismar, Tel.: 01743267628, praevention@kirche-mv.de)

  • die fach- und dienstaufsichtführenden Institutionen (Ev. Kinder- und Jugendwerk-Propstei Parchim, 03871/6069841, Propst-Parchim 03871/212336)

  • die Unabhängige Ansprechstelle der Nordkirche (UNA): Telefon: 0800/0220099, una@wendepunkt-ev.de, www.wendepunkt-ev.de

Weitere Ansprechstellen und das Hilfesystem sind u.a. Beratungsstellen:

Psychologische Beratungsstelle Parchim
W.-I.-Leninstraße 7-8, 19370 Parchim
Telefon: 03871/420717

Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Kanalstraße 20, 19288 Ludwigslust

Telefon: 03874/21065

  • Handlungsplan bei Hinweisen auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt

  1. Zuhören und Ruhe bewahren

  2. Schutz von Betroffenen oder Dritten vor weiteren Übergriffen

  3. eigene Grenzen erkennen und Einbeziehung der Fachstelle Prävention sowie externen Fachberatungsstellen

  4. Dokumentation

  5. Mitteilung an leitungsverantwortliche Personen

  6. Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle betroffenen Personen und Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden

Gemäß dem Präventionsgesetz der Nordkirche haben haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende zureichende Anhaltspunkte für Verdachtsfälle von (sexualisierter) Gewalt im kirchlichen Bereich unverzüglich unabhängig vom Dienstweg der bzw. dem für den jeweiligen kirchlichen Träger zuständigen Beauftragten weiterzugeben (Meldepflicht gem. g 6 Abs.1 PrävG).

Die Verantwortung für den Umgang mit einem Hinweis oder einem Vorfall liegt bei den jeweiligen Leitungspersonen und Gremien vor Ort.

Um diese zu entlasten und einer möglichen Befangenheit zu begegnen, wird in unserer Landeskirche die Verfahrensleitung bei Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt durch die Pröpste/ pröpstliche Person im jeweiligen Verantwortungsbereich übernommen. Die mit der Verfahrensleitung Beauftragten treffen i.d.R. alle Entscheidungen zum weiteren Verfahren nach eingehender Beratung durch qualifizierte Fachkräfte und in Absprache mit der Fachstelle Prävention. Im Bedarfsfall wird nach einer Lagebeurteilung, i.d.R. unter Verantwortung der/des Präventionsbeauftragten, ein Beratungsstab eingesetzt.

Ansprechpersonen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder Grenzverletzungen werden bekannt gemacht.

  • Festlegung der Verantwortung für Prävention

Der Kirchengemeindeverbandsrat beauftragt neben der Vorsitzenden des Verbandsrats nach Möglichkeit eine geeignete Person als Ansprechpartner(in)/ Beauftragte/n für die Präventionsarbeit für den Kirchengemeindeverband.

Die beauftragten Personen achtet auf die Umsetzung der in dieser Konzeption getroffenen Regelungen und ist für die Organisation der Fortschreibung des Konzeptes zuständig.

Der oder die Beauftragten bzw. Ansprechpartner werden allen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen der Kirchengemeinde bekannt gemacht.

Als beauftragte Person für Prävention wird Frau Pastorin Johanna Montesanto berufen.

  • Bekanntmachung und Öffentlichkeitsarbeit

Das Basiskonzept der Kirchengemeinde gilt zunächst für zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit werden alle weiteren notwendigen Schritte der Konzeptionsentwicklung eingeleitet. Dazu gehören insbesondere die Risiko- und Potenzialanalyse sowie die Aneignung und Bearbeitung weiterer Maßgaben nach der Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetzes (PrävGAusfVO) vom 01.01.2020 §4 Abs.3.

Beschluss des Kirchengemeindeverbandsrats des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbands Boizenburg und Umgebung

Zahrensdorf, 26. März 2024