Gemeinsame KirchenleitungÜberarbeitetes Gesetzespaket für 2. Synodenlesung vorgelegt

Barth (cme/rn). Die Gemeinsame Kirchenleitung der geplanten Nordkirche hat die nächste Tagung der Verfassunggebenden Synode im Oktober vorbereitet: Auf ihrer Sitzung am 16. und 17. September 2011 in Barth (Mecklenburg-Vorpommern) stimmten die Mitglieder über die Entwürfe für die zweite Lesung der Verfassung und des Einführungsgesetzes ab, die die Fusion der drei evangelischen Kirchen im Norden organisatorisch besiegelt bzw. den Übergang der einzelnen Kirchen in eine gemeinsame regelt. In die Papiere sind Anregungen aufgenommen, die von den drei Kirchenleitungen aus dem Beteiligungsprozess eingebracht wurden. Ebenso sind Formulierungsvorschläge aus den synodalen Ausschüssen eingeflossen.

„Die Vielzahl der Anträge und Anregungen aus der Synode selbst und aus dem breiten Beteiligungsprozess zeugen davon, wie intensiv sich die Synodalen, Kirchgemeinden, Gruppen, Einzelpersonen und Gremien in den drei Landeskirchen an der Debatte um die Gestalt der künftigen Nordkirche auseinandergesetzt haben“, sagte Bischof Gerhard Ulrich, Vorsitzender des Verbandes Evangelisch-Lutherischer Kirchen in Norddeutschland.

Sehr zufrieden mit der Vorbereitung und den Ergebnissen der Tagung im Niederdeutschen Bibelzentrum in Barth zeigten sich neben Bischof Ulrich ebenso die Bischöfe Dr. Hans-Jürgen Abromeit und Dr. Andreas von Maltzahn: „In konstruktiver Atmosphäre und im Hören aufeinander sind tragfähige Entscheidungen gefallen, die den Weg zur Fusion unserer Kirchen einen großen Schritt vorangebracht haben“, so die drei Bischöfe übereinstimmend.

Die überarbeiteten Fassungen der Gesetzesentwürfe werden vom 20. bis 23. Oktober 2011 im pommerschen Seebad Heringsdorf in zweiter Lesung behandelt. Die dritte und abschließende Synode soll vom 5. bis 8. Januar 2012 nach Warnemünde-Hohe Düne einberufen werden.

Eckwerte für ersten Nordkirchenhaushalt bestimmt
Intensiv befasste sich die Gemeinsame Kirchenleitung mit den Finanzströmen und der Haushaltsplanung 2012 der geplanten Nordkirche. Das im Entwurf vorliegende Finanzgesetz sieht vor, dass alle  Einnahmen, zu denen insbesondere Kirchensteuern, Staatsleistungen und Mittel aus dem EKD-Finanzausgleich zählen, zunächst in den Haushalt der Gesamtkirche fließen. Nach einem Vorwegabzug für zentrale Leistungen und Versorgungsleistungen werden die verbleibenden Mittel zwischen den künftigen 13 Kirchenkreisen und der landeskirchlichen Ebene aufgeschlüsselt. Konkret sollen gut 80 Prozent der Gelder in die Kirchenkreise fließen. Dafür wird laut Beschluss der landeskirchliche Anteil für die Bereiche Leitung/Verwaltung sowie Dienste und Werke bei 19,7 Prozent als Obergrenze festgesetzt. Mittelfristig soll dieser Prozentsatz zugunsten der kirchlichen Arbeit in Kirchengemeinden und -kreisen gesenkt werden.

Der Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland wird gebildet durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sowie die Pommersche Evangelische Kirche und hat seinen Sitz in Schwerin. (17.9.2011)