Mecklenburgische Landeskirche begrüßt Schutz des SonntagsLandesbischof: „Einer maßvollen Bäderregelung haben wir uns nie verschlossen“

07.04.2010 | Schwerin/Greifswald (cme). „Wir begrüßen das Urteil des Greifswalder Oberwaltungsgerichts und die damit verbundene Klarstellung des Sonntagsschutzes. Uns ging es bei der Klage gegen die Bäderverkaufsordnung um den Schutz des Sonntags und seine für die gesamte Gesellschaft unersetzliche Funktion“, sagte heute (7. April 2010) Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn. Der Sonntag sei generell der Tag, „der den Menschen und der Gesellschaft die nötige Besinnung bringt. Die Wocheneinteilung bekommt ihren Sinn von diesem einen, herausgehobenen Tag. Der Sonntag unterbricht den Alltag und gibt Raum für die eigene Besinnung, für die Familie, für Freunde. Durch gemeinsame Freizeitgestaltung, beispielsweise im Sportverein, wird soziales Zusammenleben gefördert. Der Sonntag als arbeitsfreier Tag wehrt der Tendenz der Ökonomisierung aller Lebensbereiche.“

 

Zugleich betonte Landesbischof von Maltzahn: „Die im April 2009 veröffentlichte Verordnung unterlief den verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz. Die Regelung verstieß gegen das Verhältnis von Ausnahme und Regel.“ Dies hätten die Greifswalder Richter im Urteil „zu Recht ebenso moniert wie die Ausweitung auf zu viele Orte, die Vielfalt des Warensortiments und die Länge der sonntäglichen Öffnungszeiten. Insgesamt ist die Verordnung nicht geeignet, den Ausnahmecharakter eines sonntäglichen Verkaufs Rechnung zu tragen. Einer maßvollen Bäderregelung als Ausnahme für bestimmte Kurorte hat sich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs nie verschlossen.“