Religionsfreiheit in Schweden, Dänemark und Deutschland Von der Freiheit, religiös zu sein

Von Stephanie Schwenkenbecher

Dänemark hat eine Volkskirche, deren Oberhaupt die Königin ist. Darum muss das Staatsoberhaupt immer lutherisch sein. Das symbolisiert auch der Dannebrog mit dem weißen Kreuz, Dänemarks Nationalfahne, hier in der Kirche zu Gedser.

Foto: Tilman Baier

24.09.2017 · Greifswald. Die Religionsfreiheit ist in vielen uropäischen Ländern in der Verfassung verankert. Doch wie gehen die Gesellschaften damit um? Ein Vergleich von Deutschland und seinen Nachbarn Dänemark und Schweden zeigt die Unterschiede.

Formal betrachtet ist es nur ein Stück Stoff, doch es hat in Deutschland immer wieder zu heftigen Debatten verführt: das Kopftuch muslimischer Frauen. Steht es für Unterdrückung oder Freiheit, darf eine Lehrerin es im Unterricht an einer deutschen Schule tragen oder muss sie es sogar tragen dürfen, weil das Recht auf Religionsfreiheit es garantiert?

Wie Deutschland, aber auch andere Länder im Alltag mit der Religionsfreiheit umgehen, wollte die Greifswalder Rechtsanwältin Simone Böhne wissen. In einer Doktorarbeit ist die 41-Jährige dieser Frage anhand von Beispielen aus Schweden, Dänemark und Deutschland nachgegangen.

Die Schweden sind ein bisschen entspannter

Was Religionsfreiheit im Kern meint, darüber herrsche Einigkeit, sagt sie: Jeder Mensch hat die Freiheit, eine Religion zu haben und entsprechend seiner religiösen Überzeugungen zu handeln, aber auch das Recht, nicht religiös zu sein und bestimmte religiöse Handlungen nicht auszuführen. So sieht es auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Doch bei ihrer Untersuchung stellte Simone Böhne fest: „Die Schweden sind ein bisschen entspannter. Die gehen unkompliziert mit dem Recht um.“ Wenn in Schweden ein Problem zur Religionsfreiheit auftrete, wie 2009 die Frage, ob eine Frau verschleiert an einer Ausbildung teilnehmen kann, werde das schnell gelöst: ein entsprechendes Gesetz, zwei Aufsätze dazu, fertig. In Deutschland dagegen breche eine ausufernde Debatte los.

Viele deutsche Streitthemen stellen sich in Schweden mit seinen 9 Millionen Einwohnern erst in den letzten Jahren mit zunehmender Zuwanderung; etwa die Frage, ob jemand im Burkini am Schwimmunterricht teilnehmen kann. „So etwas würde dort aber nicht unbedingt vor Gericht landen“, sagt Simone Böhne. Es gelte eine Art Mehrheitsprinzip, und dem passten sich auch Zuwanderer bisher meist an. In Deutschland dagegen „hat man manchmal den Eindruck, jeder lässt sofort rechtlich prüfen, ob er sich etwas bieten lassen muss, und klagt sein Recht dann auch ein“.

Unterschied zu Dänemark am größten

Aber am größten, sagt Simone Böhne, sei der Unterschied zu Dänemark. In diesem kleinen Land herrsche das Gleichheitsideal. „Die Dänen haben die Auffassung: Wer hier einwandert, kann glücklich sein, dass er dazugehören darf und genauso behandelt wird wie alle anderen“, erklärt sie. Entsprechend formulierte die ehemalige Integrationsministerin Birthe Rønn Hornbech: „Das Signal in Dänemark ist die Religionsfreiheit. Wenn man allerdings daran festhält, sehr anders zu sein, dann muss man sich damit abfinden, dass es Grenzen gibt.“

Ein religiöses Bedürfnis wie das, als Muslim auf einem muslimischen Friedhof beerdigt zu werden, könnten die Dänen nur schwer nachvollziehen, beschreibt Simone Böhne. „Sie denken eher: Ein Muslim kann sich glücklich schätzen, dass er auf dem Friedhof für alle beerdigt werden darf.“ Was dann aber der christliche ist.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 38/2017


Info

Simone Böhne: Religionsfreiheit in Schweden und Dänemark. Eine rechtsvergleichende Betrachtung aus deutscher Sicht, Tübingen 2016.