Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund Vom Werk der Kirche zum Verein in der Kirche

Der Vorstand des Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund in der UEK e.V. (v.l.n.r.): Pfarrerin Dagmar Althausen, stellvertretende Vorsitzende, Schwester Maja Ruck, Vorsitzende, und Oberin Petra Zulauf.

Foto: Schwesternschaft Potsdam-Stralsund

10.05.2018 · Stralsund. Die Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund wurde in eine selbstständige Organisationsform überführt. Die erste Mitgliederversammlung findet am Sonnabend, 12. Mai, im Schwesternheimathaus Stralsund statt.

Am 4. August 2017 gründete sich der Verein Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund in der UEK e.V. im Stralsunder Schwesternheimathaus. Damit wurde aus dem Werk der Kirche ein Verein in der Kirche. Die Gründungsversammlung wählte Schwester Maja Ruck zur Vorsitzenden, Pfarrerin Dagmar Althausen zur stellvertretenden Vorsitzenden und Schwester Petra Zulauf zur Oberin. Gemeinsam mit dem Schwesternrat verantwortet der Vorstand die Arbeit der Schwesternschaft. Am Sonnabend, 12. Mai, findet im Schwesternheimathaus die erste Mitgliederversammlung statt. Diese wählt aus ihren Reihen die weiteren Schwesternratsmitglieder und trifft für das Vereinsleben nötige Beschlüsse. Zudem wird am Sonntag, 13. Mai, ein Abendmahlsgottesdienst gefeiert, der gleichermaßen Abschied und Neubeginn für die Schwesternschaft symbolisiert.
 
Satzung wurde diskutiert und weiterentwickelt
 
Im Dezember des Jahres 2011 teilten Vertretende des Amts der Union Evangelischer Kirchen (UEK) der Schwesternschaft ihre Überlegungen mit, das unselbständige Werk Schwesternschaft auf dem Weg in eine selbständige Organisationsform zu begleiten. Die UEK ist die Gemeinschaft von Kirchen unierten, reformierten und lutherischen Bekenntnisses in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). In den Folgejahren prüften Schwesternrat und Leitungskreis rechtlich mögliche Formen und entschieden sich für die eines eingetragenen Vereins. „Eine Satzung wurde erarbeitet, immer wieder verändert und weiterentwickelt. In unseren Schwesternkonventen diskutierten wir die Entwürfe“, erinnert sich Oberin Petra Zulauf an den Entstehungsprozess.
 
Schwesternschaft äußerte sich per „Beteiligungsbogen“
 
„Im Jahr 2016 erhielten alle Angehörigen der Schwesternschaft durch einen ‚Beteiligungsbogen‘ die Möglichkeit, sich zu äußern. Bei allen Gesprächen und Befragungen äußerten Schwestern Zweifel, ob der Zusammenschluss in einem Verein für die Zukunft einer geistlichen Gemeinschaft, wie der unseren, der richtige Weg ist“, so Petra Zulauf. Als die „gefühlten“ Widerstände formuliert werden konnten, habe sich herausgestellt, dass die Hauptsorgen darin bestanden, unter einem anderen Namen und als Verein nicht mehr Teil der Evangelischen Kirche zu sein. Leitungskreis und Schwesternrat nahmen sich dieser Bedenken an.
 
Vereinsname bringt Beheimatung zum Ausdruck
 
„In einem Gespräch mit Vertretern der UEK Mitte Mai 2016 fand sich die Lösung durch die Idee, dass der künftige Vereinsname die Tradition der Schwesternschaft und ihre Beheimatung in der UEK zum Ausdruck bringen könnte. Der Verein sollte künftig heißen: Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund in der UEK e.V. Auf dieser Grundlage arbeiteten wir weiter bis hin zum Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen dem Verein Schwesternschaft und dem Amt der UEK. Dieser sichert der Schwesternschaft auch künftig die Unterstützung der UEK zu“, erklärt die Oberin der Schwesternschaft.
 
Drei Formen der Mitgliedschaft

Der Schwesternschaft können Frauen und Männer beitreten, die den Zweck/die Ziele und Aufgaben der Schwesternschaft unterstützen. Folgende drei Formen, mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten, sind möglich:

Ordentliche Mitgliedschaft für Frauen, die einer an der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) beteiligten Kirche angehören. Außerordentliche Mitgliedschaft für Frauen, die einer an der ACK beteiligten Kirche angehören und mit dem Ansinnen beitreten, nach einer zeitlichen Frist Schwester zu werden. Außerordentliche Mitgliedschaft für Männer, die einer an der ACK beteiligten Kirche angehören, und am Leben der Schwesternschaft teilhaben möchten.

Förderer sind Frauen und Männer sowie juristische Personen, die den Verein regelmäßig finanziell unterstützen.

Arbeit im Schwesternheimathaus bleibt unverändert

 
Am 1. Januar 2018 erhielt der Verein vom Amt der UEK den Auftrag, die Geschäfte der Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund, Werk der UEK, weiterzuführen. Mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 hatte das Präsidium der UEK das Werk Schwesternschaft zum 31. Dezember 2017 aufgelöst. Im Stralsunder Schwesternheimathaus ändert sich im Blick auf die Arbeit der Schwesternschaft nichts. Der Stiftungsrat beschloss, die mit dem „Werk Schwesternschaft“ bestehenden Verträge ab dem 1. Januar 2018 mit dem „Verein Schwesternschaft“ weiterzuführen. Die Gestaltung des geistlichen Lebens im Ev. Altenzentrum der Stiftung Stralsunder Schwesternheimathaus – unter anderem die Mitgestaltung und Koordination der Gottesdienste, Bibelstunde, Verkündigungsspiel, Werk- und Team-Andachten, Glaubenskurse für Mitarbeitende – bleibt, wie bisher in der Verantwortung der Schwesternschaft.
 
Feierliche Amtseinführung am Sonntag Exaudi
 
„Auch für die Schwestern unserer Schwesternschaft, die im Haus ihren Dienst tun, bleibt alles ‚beim Alten‘, da sie Angestellte des Evangelischen Altenzentrums der Stiftung Stralsunder Schwesternheimathaus sind“, sagt Oberin Petra Zulauf. Die Schwesternschaft selbst bleibt Mitglied im Zehlendorfer Verband für Evangelische Diakonie e.V. und bei den Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. Am Sonntag Exaudi, 13. Mai, werden anlässlich des Gottesdienstes zum Mai-Schwesterntag im Bonhoeffer-Haus die Mitglieder von Schwesternrat und Leitungskreis von Oberkirchenrat Dr. Albrecht Philipps, Amt der UEK, aus ihren Ämtern entpflichtet und die tags zuvor in der Mitgliederversammlung gewählten weiteren Mitglieder des Schwesternrates in ihr Amt eingeführt. Damit findet ein fast sieben Jahre dauernder Entwicklungsprozess seinen feierlichen Abschluss. Im Gottesdienst werden auch drei Schwestern als neue Mitglieder der Schwesternschaft aufgenommen. Im Gottesdienst wirken weiterhin Pastor Albrecht Mantei, Schwestern der Schwesternschaft und Oberin Petra Zulauf mit, die die Predigt hält. Gemeindeglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen, den Abendmahlsgottesdienst mitzufeiern: Sonntag, 13. Mai, 10 Uhr, Bonhoeffer-Haus der St. Nikolai-Gemeinde, Kosegartenweg 13A, in Stralsund.


Weitere Informationen
 
Die UEK ging 2003 aus der Evangelischen Kirche der Union (EKU) und der Arnoldshainer Konferenz hervor. Zur EKU gehörten die Landeskirchen, die in den Kirchenprovinzen der ehemaligen preußischen Landeskirche (Altpreußische Union) zusammengeschlossen waren. Mit der Fusion der einzelnen Schwesternschaften der Evangelischen Frauenhilfe in den Kirchenprovinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Ostpreußen und der Kirchenprovinz Sachsen im Jahr 1957 wurde die Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe in den östlichen Gliedkirchen ein Werk der EKU, ab 2003 ein Werk der UEK.

Quelle: PEK (sk)