Verband Evangelisch-Lutherischer Kirchen in NorddeutschlandVerfassungsentwurf und Einführungsgesetz ergänzend beraten

Travemünde (nr/rn). Auf ihrer zweitägigen Sitzung in Travemünde hat die Verfassunggebende Synode der zukünftigen Nordkirche konstruktive Vorschläge zu einzelnen Abschnitten des Verfassungsentwurfs und des Einführungsgesetzes in den Beratungsprozess eingebracht.

Im Fokus der Beratungen stand unter anderem die dreigliedrige Struktur der Kirche: Kirchen- oder Ortsgemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche. Die mögliche Einrichtung von Regional- oder Kirchengemeindeverbänden in der Nordkirche wurde kontrovers diskutiert. Während sich Kirchengemeindeverbände im Zuge enger werdender Zusammenarbeit gründen können, weil beispielsweise eine Fusion nicht gewünscht wird, können Regionalverbände zu übergemeindlichen Anstellungen von Mitarbeitenden führen. So könnten mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Organisten anstellen.
In Nordelbien gibt es Befürchtungen, zu starke Regionalverbände könnten die Stellung der Kirchenkreise gefährden. In der Mecklenburgischen Kirche dagegen werden diese in der Praxis als Synergie und gegenseitige Ergänzung in strukturschwachen Räumen empfunden.

Das sogenannte Zwei-Säulen-Modell, das neben der Ebene der Ortsgemeinden die gleichberechtigte Existenz der Dienste und Werke wie Diakonie, Frauenwerk und andere ermöglicht, fand breiten Konsens.

Der Vorsitzende der Gemeinsamen Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche, Bischof Gerhard Ulrich, bewertete die Diskussion als sehr konstruktiv: „Die vom Synodenpräsidium gewählte Form der Gruppenarbeit hat dazu beigetragen, dass die in der ersten Lesung gestellten Änderungsanträge aus Reihen der Synodalen gebündelt und in partnerschaftlicher Arbeitsatmosphäre behandelt wurden.“ Es sei viel Verständnis für unterschiedliche Positionen und für deren historischen Hintergrund geweckt worden. Vertrauensbildend sei es insbesondere gewesen, dass die Lebenswirklichkeit der jeweils anderen Kirchen in den Arbeitsgruppen nachvollziehbar wurde. „Es war darüber hinaus der Wille spürbar, als zukünftige Nordkirche auf Nichtmitglieder offen und einladend zuzugehen“, so Ulrich.

Mit den Ergebnissen der Synodentagung beschäftigt sich die Gemeinsame Kirchenleitung der Nordkirche im Rahmen des bis zum Mai laufenden Beteiligungsprozesses. Die Kirchenleitung fertigt dann die Entwürfe für die zweite Lesung der Verfassung, die für Ende Oktober in Heringsdorf auf Usedom anberaumt ist.

Die Verfassunggebende Synode wählte am Mittag auch die Mitglieder von drei Ausschüssen, die jeweils mit 12 Personen besetzt sind. Zum Vorsitzenden des Finanzausschusses wurde der Synodale Claus Möller aus der nordelbischen Kirche (NEK) gewählt. Stellvertretende Vorsitzende ist Aenne Lange aus der mecklenburgischen Kirche (ELLM).  Zum Vorsitzenden des Dienstrechtsausschusses wählten die Synodalen Dr. Klaus Kasch (NEK). Seine Stellvertreterin wurde Susanne Herweg (ELLM). Der Rechtsausschuß wird geleitet von Henn