„Leben im ländlichen Raum“Synoden-Präsides der EKD tagen in Mecklenburg-Strelitz

06.05.2010 | Wesenberg/Schwerin (ELLM). „Leben im ländlichen Raum“ - unter diesem Thema steht die Tagung der Präsides der Synoden der 22 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im mecklenburgischen Wesenberg (Landkreis Mecklenburg-Strelitz), die am morgigen Freitag (7. Mai 2010) beginnt.

Gastgeber Heiner Möhring, Präses der Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, freut sich auf den dreitägigen Austausch und das Tagungsthema: „Ich hoffe bei meinen Gesprächspartnern auf Verständnis für die Situation im ländlich geprägten Mecklenburg. Im Kirchenkreis Stargard, in dem die Kirchgemeinde Wesenberg liegt, ist die demografische Entwicklung deutlich spürbar. Dies fordert unsere Kirche in besonderer Weise heraus.“ Wie sich dies konkret darstellt und welche Strategien die Kirchgemeinden und der Kirchenkreis verfolgen, wird Landessuperintendentin Christiane Körner am Sonnabend berichten. Anschließend gibt Landtagsabgeordneter Dr. Klaus-Michael Körner als Gast einen Einblick in die Kulturpolitik im nordöstlichen Bundesland. Eine Exkursion führt die Synoden-Präsides am Nachmittag nach Userin, Prillwitz, Alt Rehse und Neustrelitz. Am Abend wird Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn den Bogen von den geschichtlichen Wurzeln der mecklenburgischen Kirche bis zur geplanten Fusion der evangelischen Kirchen im Norden spannen.

Mit dem gemeinsamen Besuch des Gottesdienstes in der Kirche zu Wesenberg klingt das Treffen am Sonntag aus.

 

Hintergrund: Präses und Synode

Der Präses (lateinisch, eigentlich „vor etwas sitzend", Mehrzahl: Präsides, auch: Präsiden) bezeichnet den Titel der leitenden Person einer Synode. In den evangelischen Kirchen in Deutschland sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Sie sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes. Außerdem nehmen sie das kirchliche Mitspracherecht wahr, das den Kirchen auf verschiedenen staatlichen Ebenen durch staatliche Gesetze oder Staatsverträge eingeräumt wird (so z. B. bei der Regelung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen und dem Militärpfarrrecht). Zudem treffen Synoden gesamtkirchliche Entscheidungen und sind allein oder ergänzend zu den jeweiligen Bischöfen für die Formulierung der theologischen Leitlinien ihrer Kirche zuständig.