Landessynodale aus Mecklenburg 23 Kandidaten stellen sich auf Kirchenkreissynode vor

29.08.2018 · Güstrow/Schwerin.

Derzeit läuft die Wahl zur neuen, II. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), die im November erstmalig zusammentritt. Die meisten der 156 Mitglieder werden von den Synoden der 13 Kirchenkreise der Nordkirche gewählt. Für die neun zu wählenden Synodenplätze aus dem Kirchenkreis Mecklenburg haben sich 23 Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen lassen. „Wir haben die Kirchenkreissynode für den Sonnabend (8. September) um 10 Uhr nach Güstrow zur Sondertagung einberufen. Zugleich bekamen die Synodalen zu ihrer Information eine Broschüre mit allen Bewerberinnen und Bewerbern zugesandt“, so Präses Stefanie Wolf

Präses Wolf: Erfreuliche Anzahl an Bewerbern


Nach der persönlichen Vorstellung der Kandidaten am 8. September im „Haus der Kirche“ (Grüner Winkel 10) findet die Wahl in getrennten Wahlgängen statt. Präses Wolf: „Für die sechs Plätze in der Gruppe der Gemeindesynodalen kandidieren 17 Frauen und Männer, neun Theologinnen und Theologen bewerben sich um die zwei Plätze bei den Pastoren-Synodalen und für den einen Mitarbeitenden-Platz gibt es zwei Bewerber.“ Die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten sei erfreulich, weil „meine Mitsynodalen und ich eine echte Auswahl haben“, so Stefanie Wolf. Besonderheit: Die nordkirchenweit 18 zu bestimmenden Landessynodalen der Dienste und Werke werden von einer eigenen Wahlversammlung gewählt, die am 31. August 2018 stattfindet.

Landessynode trägt Leitung mit

Jedes volljährige Gemeindeglied der Nordkirche kann Mitglied der Landessynode werden. Vorgeschlagen wurden alle Kandidaten mit der Unterstützung von zehn weiteren Gemeindemitgliedern oder von einem Kirchengemeinderat. Die Landessynode ist in der evangelischen Kirche das „Parlament“ der kirchlichen Selbstverwaltung. Synode bedeutet: gemeinsam unterwegs sein – also die nächsten  Gestaltungsschritte der Kirche zu gehen.

In der Regel tagt die Landessynode dreimal im Jahr und  berät und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landeskirche. So beschließen die Synodalen beispielsweise den Haushalt, erlassen Kirchengesetze und wählen die bischöflichen Personen. Der Landessynode gehören 156 Mitglieder an, darunter mehrheitlich Ehrenamtliche, die nicht in einem kirchlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Landessynode bildet zusammen mit der Kirchenleitung und der Landesbischöfin bzw. dem Landesbischof die gemeinsame Leitungsebene der Nordkirche, die 2012 aus der Fusion der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Pommerschen Evangelischen Kirche und der Nordelbischen Kirche hervorging.

Quelle: ELKM (cme)