Bericht von der fünften Sitzung des Jahres Pommerscher Kirchenkreisrat: Freundschaft mit Partnerkirchen bekräftigt

12.05.2016 · Weitenhagen.

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) hat beschlossen, der Antragsstellung für das „Projekt Kiomboi“ in Tansania beim Kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche aus dem Fonds für Partnerschaftsprojekte in Höhe von 5.200 Euro zuzustimmen. In der fünften Sitzung des Jahres 2016 die am Dienstag (10. Mai) in Weitenhagen stattfand, folgte das Gremium damit einem Antrag des Synodalausschusses Ökumene. Matthias Tuve, Ökumenepastor des PEK, hatte dem KKR das Projekt zuvor vorgestellt.

Kirche wächst stetig weiter

Das Lutherische Institut Kiomboi ist das Ausbildungszentrum der Zentraldiözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania, einer Partnerkirche des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises. Derzeit absolvieren dort zwanzig Studentinnen und Studenten ein dreijähriges Theologiestudium. Mit dem zu beantragenden Geld soll diese Ausbildung mitfinanziert werden. „Nach der Ordination werden alle Absolventen in einem Pfarramt dringend gebraucht, da die Kirche in Tansania stetig wächst“, so Matthias Tuve. „Im Februar waren wir mit einer kleinen Gruppe aus Pommern vor Ort und sehr beeindruckt von diesen engagierten jungen Menschen.“

Mutiger Kirchenkreis in Südafrika

Einen weiteren Antrag des Synodalausschusses Ökumene an den Kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche, den Matthias Tuve vorstellte, unterstützte der KKR ebenfalls. In dem Antrag geht es um 5.000 Euro aus dem Fonds für Partnerschaftsprojekte für das „Projekt Eastern Cape“ in Südafrika. Der Eastern Cape Kirchenkreis ist Partnerkirche des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises. Dort soll in diesem Jahr mittels eines Fundraisingprojekts ein Kirchenkreiszentrum entstehen. „Wir pflegen eine langjährige Beziehung zu diesem kleinen Kirchenkreis, der mit viel Mut die Umsetzung des Zentrums in Angriff nimmt“, sagte Matthias Tuve.

Den Wandel ideenreich gestalten

Der Gebäudekomplex, in dem es auch einen christlichen Buchladen, Büro- und Konferenzräume sowie Wohnungen geben wird, soll die Arbeit vor Ort unterstützen. „Das Kirchenkreiszentrum wird in einer Gegend entstehen, die ähnlich wie Vorpommern mit dem Wegzug in die Metropolen zu kämpfen hat. Trotzdem haben die Menschen dort viele Ideen, den Wandel zu gestalten.“ Zur Finanzierung würden unter anderem eine Spendenlotterie sowie Feste geplant. Die Unterstützung der Nordkirche wäre eine wichtige Säule für das Projekt, so Pastor Matthias Tuve.

Fonds für finanziell überlastete Gemeinden

Für den geplanten Unterstützungsfonds des PEK hat der KKR Vergaberichtlinien verabschiedet, die im Kirchenkreisamt erarbeitet und vom Finanzausschuss gutgeheißen wurden. Voraussetzung für das Inkrafttreten dieser Richtlinien für die Mittelvergabe ist, dass die Kirchenkreissynode der Schaffung eines Unterstützungsfonds des PEK grundsätzlich zustimmt. Der Fonds soll dazu dienen, Ortskirchengemeinden, die sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden, bei einer Maßnahmenfinanzierung oder bei der Entschuldung zu unterstützen. Die Mittelvergabe erfolgt durch Beschluss des Kirchenkreisrates im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss. Voraussetzungen sind ein entsprechender Kirchengemeinderatsbeschluss, das Votum der zuständigen Pröpstin oder des zuständigen Propstes und ein Votum des Kirchenkreisamtes. Die Mittel werden entweder als zinslose oder als zinsvergünstigte Darlehen gewährt. Für die Maßnahmenfinanzierung gilt eine Obergrenze von 50.000 Euro, für die Entschuldung sind 100.000 Euro als Obergrenze festgelegt. Die Rückzahlung der Mittel hat schnellstmöglich zu erfolgen und soll zehn beziehungsweise 15 Jahre nicht überschreiten.

Abtshagen und Elmenhorst fusionieren

In einem weiteren Beschluss stimmte der Kirchenkreisrat dem Zusammenschluss der Evangelischen Kirchengemeinden Abtshagen und Elmenhorst zur Evangelischen Kirchengemeinde Abtshagen-Elmenhorst zu. Die Kirchengemeinden Abtshagen und Elmenhorst gehören zur Propstei Stralsund im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis und sind bereits seit vielen Jahren pfarramtlich miteinander verbunden. Nachdem sich die Gemeindeglieder bei Gemeindeversammlungen zustimmend zu einem Zusammenschluss geäußert hatten, haben die beiden Kirchengemeinderäte die Fusion zum 1. Dezember 2017 beschlossen. Der Zusammenschluss der Gemeinden bringe eine erhebliche strukturelle Vereinfachung mit sich, hieß es zu dem Beschluss seitens des KKR.

Mitarbeitervertretung bekommt Büro

Die Kirchenkreisratsmitglieder haben beschlossen, der Mitarbeitervertretung (MAV) ein Büro im Untergeschoss des Kirchenkreisamtes in der Bahnhofstraße 35/36 in Greifswald einzurichten. Die MAV hatte beantragt, dass im Zuge der dortigen Sanierungsarbeiten ein Büro vorgesehen werden möge. Die Mitarbeitervertretung nutze regelmäßig den Besprechungsraum des Kirchenkreisamtes, ein eigenes Büro werde die Arbeitsmöglichkeiten der MAV aber zusätzlich weiter verbessern, so der KKR zu diesem Beschluss.

Weiterer Themen

Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit der Finanzsituation einzelner Kirchengemeinden, mit Fragen der Kitaverwaltung in Kirchengemeinden, mit Grundstücksfragen, mit der Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen, mit Kuratoriums-Berufungen, mit weiteren Sanierungs- und Bauvorhaben sowie mit der Vorbereitung des Treffens der Kirchenkreisräte der beiden Kirchenkreise des Sprengels Mecklenburg und Pommern am 28. Mai in Güstrow und der Klausur des KKR vom 10. bis 12. Juni auf der Insel Vilm. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrates findet am 14. Juni 2016 statt.

Quelle: PEK (sk)