Mecklenburgischer Kirchenkreisrat:Förderrichtlinie „Lebendige Kirchenregion“ vereinfacht

Güstrow/Rostock (cme). Das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Lebendige Kirchenregion“ gestaltet sich künftig einfacher. Die Mitglieder des mecklenburgischen Kirchenkreisrates beschlossen auf ihrer Sitzung am 23. Mai in Güstrow eine überarbeitete Richtlinie. Hintergrund: Bis 2015 stehen jährlich 40.000 Euro im Haushalt des Kirchenkreises zur Verfügung. Das Förderprogramm soll Projekte und Ideen in den 20 Kirchenregionen untereinander und mit nichtkirchlichen Partnern finanziell unterstützen.

„Zukünftig sollen nur noch zwei Antragswege gelten“, erläutert Pröpstin Christiane Körner. Neben dem schon bisher geltenden Weg, bei dem die Regionalkonferenz den Antrag stelle, „können jetzt mindestens drei Kirchengemeinden, die ein Projekt anschieben wollen, ebenso einen Förderantrag stellen“. Dazu seien drei Schritte nötig: Neben Beschlüssen der einzelnen Kirchengemeinderäte sei ein Votum des Leitungsduos der Regionalkonferenz nötig. Körner: „Liegt dies vor, stellt die federführende Kirchengemeinde den Antrag über die Kirchenkreisverwaltung an den Kirchenkreisrat. Der Beirat für das Förderprogramm gibt dem Kirchenkreisrat seinerseits eine Empfehlung zum Antrag.“

Im Vorjahr befürwortete der Kirchenkreisrat insgesamt 16 Anträge positiv, darunter einen Regionalen Jugendtag zur Friedensdekade und eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Begegnungen mit dem Judentum“. Im laufenden Jahr konnten bisher beispielsweise ein Konfirmanden-Schnupper-Camp und ein Kinder-Musical-Projekt finanziell unterstützt werden.

Die neue Richtlinie findet sich in Kürze im Internet: www.kirche-mv.de/Foerderprogramme-Mecklenburg.html

Berufen: Kreiskantoren in den Propsteien

Zum Kreiskantor in der Propstei Parchim berief der Kirchenkreisrat den Kirchenmusiker Fritz Abs. Die Aufgabe nimmt der Kantor der St. Georgen-Kirchengemeinde zu 20 Prozent neben seiner Tätigkeit in der Kreisstadt wahr. Für die Propstei Rostock wurden zugleich Prof. Markus Langer (St. Johannis Kirchengemeinde in der Hansestadt) für die Kirchenregion Rostock und Martin Ohse (Domgemeinde der Barlachstadt) für die Kirchenregionen Güstrow und Mecklenburgische Schweiz als Kreiskantoren berufen - jeweils zu 10 Prozent-Stellenanteilen.

Hintergrund: Jeder der vier Propsteien des Kirchenkreises stehen 30 Prozent Stellenanteile für die Tätigkeit einer Kreiskantorin bzw. einen Kreiskantors zu Verfügung, die auf eine bzw. auf mehrere Personen übertragen werden können. Voraussetzung für die Übernahme des Amtes ist die bestandene Prüfung als A- bzw. B-Kantor.

Die Berufenen sollen vor allem das gesamte Spektrum der Kirchenmusik fördern. Dazu gehören vor allem das gottesdienstliche Orgelspiel, Chorarbeit, Konzerte, Kinderchor-, Band- und Gospelchorarbeit. Sie achten darauf, dass der Kirchenmusik in den Kirchengemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches die ihr gebührende Wertschätzung als Teil der Gemeinschaft der Dienste zukommt. Und sie sollen das Bewusstsein für die Bedeutung der Kirchenmusik in Kirche und Öffentlichkeit stärken.

Bereits tätig als Kreiskantoren im Kirchenkreis Mecklenburg sind Michael Voigt, Christiane Drese und Brita Möller (jeweils zu zehn Prozent) in der Propstei Neustrelitz für die Kirchenregionen Strelitz und Stargard, Müritz sowie Stavenhagen und Eberhard Kienast (10 Prozent) für die Propstei Wismar.

Aufgenommen: Ideen aus Mecklenburg für Nordkirchen-Klimasynode

Im September 2014 findet die Klimasynode der Nordkirche statt. Als Gast informierte Änne Lange von der Ökumenischen Arbeitsstelle im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg den Kirchenkreisrat über den aktuellen Stand der Vorbereitung. So soll ein Klimaschutzgesetz von den Landessynodalen verabschiedet werden. Zudem wird ein Klimaschutzplan erstellt. Änne Lange erinnerte daran, dass die mecklenburgische Kirchenkreissynode im November 2013 darum gebeten hatte, eine „landeskirchliche Finanzierung von Energiecontrolling und Klimaberatung in allen 13 Kirchenkreisen zu prüfen“. Zudem sollte „eine Reisekostenverordnung auf den Weg gebracht werden, die wie früher in Mecklenburg Pauschalen für Mitfahrer berücksichtigt“, so Änne Lange. Diese Anregungen seien in die aktuellen Papiere eingeflossen.

„Zudem hatten wir aus Mecklenburg eine Überarbeitung der Dienstwohnungsvergütung für Pastorinnen und Pastoren vorgeschlagen, die Kriterien des Energieverbrauchs im Auge hat und so energetische Sanierung von Pfarrhäusern für Kirchengemeinden attraktiver macht“. Das auch dies in den Gremien der Landeskirche wohlwollend weiter beraten wird, nahmen die Mitglieder des Kirchenkreisrates mit Freude zur Kenntnis.

Bekanntlich möchte die Nordkirche bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. In diesem Zusammenhang erinnerte der Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Propst Dr. Karl-Matthias Siegert, daran, dass der Kirchenkreis Mecklenburg mit dem zum Jahresbeginn gemeinsam mit der Wemag gegründeten ,Kirchlichen EnergieWerk‘ einen eigenen Beitrag leisten möchte. Zugleich dankte er dem Team der Ökumenischen Arbeitsstelle, deren Engagement das wichtige Thema Klimaschutz immer wieder ins Bewusstsein der Kirchengemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis ruft.

Stichwort:
Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis Mecklenburg in allen Angelegenheiten und verwaltet sie in eigener Verantwortung. Er führt die Aufsicht über die 266 Kirchengemeinden und ihre Verbände sowie über die Dienste und Werke und erteilt die erforderlichen Genehmigungen. Das Gremium besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören die Pröpstin und die drei Pröpste an. Die übrigen neun Mitglieder wurden von der Kirchenkreissynode gewählt. Vorsitzender ist Propst Dr. Karl-Matthias Siegert, Stellvertreterin Bettina von Wahl.