Mecklenburgischer Kirchenkreisrat Etatentwurf 2019 beschlossen, Synode entscheidet im Oktober

Bischof Dr. Andreas v. Maltzahn (M.) berichtete den Mitgliedern des Kirchenkreisrates

ELKM/Meyer

28.09.2018 · Güstrow/Rostock.

Auf seiner Sitzung in dieser Woche beschloss der Kirchenkreisrat, der  Synode des Kirchenkreises Mecklenburg, die am 19. und 20. Oktober in Güstrow tagt, den Haushalt 2019 samt Haushaltsbeschluss, Stellenplan und Sachbüchern zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus wurden die Bauobjektlisten 2018 für Kirchen und Pfarrhäuser und die Orgelbauliste aktualisiert. Zudem berichtete der Schweriner Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Dr. Andreas v. Maltzahn den Mitgliedern des Kirchenkreisrates. Der Bischof nahm seine Gespräche mit den derzeit 22 Pastorinnen und Pastoren im Probedienst im Kirchenkreis Mecklenburg u.a. genauso in den Blick, wie die Empfehlungen und Impulse der AG „Kirche der Freiheit“ an den Kirchenkreis zum Thema Erprobungsräume. Der Kirchenkreisrat will sich mit dem Thema in einer Klausur weiter damit beschäftigen.

Der Kirchenkreisrat beschloss weiterhin der Kirchenkreissynode eine Änderung der Finanzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Präzisiert entsprechend dem Finanzgesetz der Landeskirche soll die Verteilung der Schlüsselzuweisungen werden. Die bisherige Beschreibung entspricht nicht dem praktizierten Verfahren im Kirchenkreis, weil „die tatsächlichen Gehaltskosten für die Mitarbeiter der Kirchengemeinden zunächst in vollem Umfang vom Kirchenkreis getragen werden“, erläuterte Juliane Görs, Fachbereichsleiterin für Finanzen und Meldewesen in der Kirchenkreisverwaltung.

Konkret: Den Kirchengemeinden werden für die besetzten Stellen gemäß kirchengemeindlichem Stellenplan 20 Prozent der Personalkostenpauschale, die in jedem Haushaltsbeschluss ausgewiesen ist, in Rechnung gestellt. Der Kirchenkreis trägt demzufolge die Differenz, die sich aus den tatsächlichen Gehaltskosten abzüglich 20 Prozent der Berufsgruppenpauschale ergibt, so dass die als Zuweisung bezeichneten Beträge den tatsächlichen Verhältnissen in den Kirchengemeinden entsprechend unterschiedlich ausfallen.

Darüber hinaus schreibt Satzung die Verwendung der Nettovermögenserträge im Umfang von 60 Prozent als Deckungsumlage für die Pfarrbesoldung, im Umfang von 20 Prozent für Baumittel und im Umfang von 20 Prozent zum Verbleib in der Baukasse vor. In der neuen Fassung sollen die aus den Vermögenserträgen zu finanzierenden Ausgaben definiert werden, damit Rechtssicherheit darüber besteht, wie die zu verteilenden Netto-Vermögenserträge berechnet werden. Konkret präziser geregelt werden soll die Verteilung der nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Nettovermögenserträge. Für den Fall, dass die Ausgaben die Einnahmen in einem Jahr übersteigen, wird in Satz 2 geregelt, so Juliane Görs, dass „der Kirchenkreis 60 Prozent des entstandenen Defizites übernimmt und sich somit an den Kosten zur Erzielung der Einnahmen beteiligt, die für die Deckung der Pfarrbesoldung verwendet werden“.

Künftig Finanzbudget für Baumpflege in Kirchengemeinden

Der Kirchenkreisrat beschloss eine Richtlinie „Baumpflege in Kirchengemeinden“ und wird die Synode bitten, im Haushalt 2019 erstmalig 100.000 Euro dafür zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund: Zahlreiche Kirchengemeinden verfügen über einen umfangreichen, zum Teil überalterten, aber landschaftsprägenden Baumbestand. Überall, wo diese Bäume öffentlich zugänglich sind oder öffentlichen Raum berühren, entsteht den Eigentümern die Verkehrssicherungspflicht, d.h. das vorausschauende Abwehren bzw. die Übernahme von Schäden, die den Benutzern dieser Flächen durch die Bäume entstehen könnten.

Um die Verkehrssicherungspflicht für einen Baumbestand zu erfüllen, hat der Eigentümer mindestens einmal jährlich eine Baumschau durchzuführen. Konkret schwebt der Verwaltung vor, Mitglieder der Kirchengemeinderäte oder Gemeindeglieder zu finden, die bereit sind, für die Baumpflege Verantwortung zu übernehmen und diese mit den notwendigen Kenntnissen auszustatten, um die Baumschau in eigener Regie durchführen zu können, heißt es in der Vorlage. “Wo diese Kenntnisse an Grenzen stoßen, sollen fachkompetente Sachverständige hinzugezogen werden können, um mit ihren Empfehlungen zu fundierten Entscheidungen über notwendige Maßnahmen zu kommen.” Für beides sind Finanzen nötig.

Aktualisiert: Satzung der Kirchenregionen


Die Herbstsynode wird zudem  die Satzung über die Bildung der Kirchenregionen im Kirchenkreis Mecklenburg neu fassen, um Veränderungen durch Gemeindefusionen und den Wechsel von Kirchengemeinden in andere Regionen zu berücksichtigen.

Geprobt: gemeinsamer Präventionsbeauftragter


Künftig wird es einen gemeinsamen Präventionsbeauftragter in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern geben. Im Erprobungszeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 wird die Stelle, die mit Martin Fritz besetzt ist, durch die Kirchen- kreise Mecklenburg und Pommern gemeinsam verantwortet und finanziert.

Weitergeleitet: Anträge an Tourismusfonds

Insgesamt sieben Anträge von Kirchengemeinden, die Finanzzuschüsse aus dem landeskirchlichen Tourismusfonds einwerben möchten, befürwortete der Kirchenkreisrat und leitet diese zur Entscheidung weiter. Inhaltlich reichen die Anträge von Vorführtechnik für eine „Flimmerscheune“ über die Ausstattung einer Pilgerherberge bis hinzu zur Mitfinanzierung eines Stellenanteils für einen Pastor für Urlauberseelsorge.

Berufen: Neue Mitglieder im Ökumeneausschuss

Der Kirchenkreisrat berief Tatjana Stein (Schwerin) als Delegierte des Diakonischen Werkes, Pastor Albrecht Lotz (Ludwigslust) als Person mit Erfahrung durch einen Auslandsdienst im kirchlichen Bereich und Pastor Martin Waack (Wittenburg) als an der Arbeit des Ausschusses interessierte Person für die kommenden sechs Jahre in den Ökumeneausschuss.

Hintergrund:

Weitere Mitglieder des Ökumeneausschusses sind entsprechend der geltenden Ordnung: Tilman Jeremias (Ökumenepastor), Änne Lange (Mitarbeiterin Ökumenische Arbeitsstelle), Anja Fischer (Flüchtlingspastorin und Mitarbeiterin Ökumenische Arbeitsstelle), Sibylle Gundert-Hock (Flüchtlingsbeauftragte, Mitarbeiterin Ökumenische Arbeitsstelle).  Als geborene Mitglieder des Ausschusses: Pröpstin Britta Carstensen als Delegierte des Pröpstekonvents; Jörn Möller als Delegierten des Zentrums für Mission und Ökumene, Hamburg; Gerlinde Haker (Schwerin) als Delegierte der Kirchenkreissynode; Juliane Gubalke und Heinrich Ebeling (beide Wittenburg) als Vertreter der Ohio- Partnerschaft; Katharina Reinke (Güstrow) und Pastor i.R. Klaus Labesius (Parchim) als Vertreter der Lichfield- Partnerschaft; Dorothee Kellermann (Ludwigslust) und Regina Schwarz-Menzdorf (Penzlin) als Vertreterinnen der Rumänien- Partnerschaft; Dr. Christa und Heiner Möhring (beide Pinnow) als Vertreter der Kasachstan- Partnerschaft; Arnold Fuchs (Güstrow) und Georg Wossidlo (Pinnow) als Vertreter der Tansania- Partnerschaft; Helmuth Schröder (Crivitz) als Vertreter der Niederlande- Partnerschaft; Ulrike von Maltzahn-Schwarz (Schwerin) als Delegierte des Gustav-Adolf-Werkes.

Verzichtet: Keine Einwendungen gegen neue Eingruppierungsordnung

Der Kirchenkreisrat nahm die arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Eingruppierungsordnung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern, konkret zu der Mitarbeitergruppe „B9 Sozial- und Erziehungsdienst der Arbeitsrechtlichen Kommission Mecklenburg-Pommern vom 29. August 2018 zustimmend zur Kenntnis und verzichtete auf das Erheben von Einwendungen.

Konkret heißt es im Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission: "Pädagogische Fachkräfte gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 2 bis 11 KiföG in der Fassung vom 1.9.2017 sind einer staatlichen Anerkennung nach der Entgeltgruppe E8 Fallgruppe 1 gleichgestellt. Die Nummern 12 bis 18 des § 11 Abs. 1 KiföG in der Fassung vom 1.9.2017 erlangen die Fachlichkeit gemäß § 11 Abs. 3 KiföG in der Fassung vom 1.9.2017 nach 2 Jahren."

Quelle: ELKM (cme)