Neue Synodale stehen gleich vor wichtigen ZukunftsentscheidungenSatzungen und Etat für den künftigen Kirchenkreis Mecklenburg werden beraten

12.03.2012 | Schwerin (cme). Die Wahl des Präsidiums und der Ausschüsse sowie Entscheidungen zur Bildung des künftigen Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg (ELKM) sind wichtige Tagesordnungspunkte der konstituierenden Tagung der XV. Landessynode. Die neu gewählten 55 Synodalen und fünf Jugenddelegierten treten von Donnerstag bis Sonnabend (15. bis 17. März 2012) in Plau am See zusammen.

 

Die Tagung ist aus zwei Gründen besonders: Im Eröffnungsgottesdienst am Donnerstag um 18 Uhr in der Kirche zu Plau werden 28 Frauen und 27 Männer sowie drei weibliche und zwei männliche Jugenddelegierte von Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn in ihr Ehrenamt als Synodale eingeführt. Insgesamt 18 Damen und Herren waren bereits in der bisherigen Synode vertreten. Allen früheren Synodalen wird zuvor für ihre sechsjährige Tätigkeit gedankt, die insbesondere durch den Nordkirchen-Prozess „enorm spannend und zugleich sehr arbeitsintensiv war“, wie der bisherige Präses Heiner Möhring zurückblickt.

 

Zum Zweiten wird mit Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) zu Pfingsten 2012 bekanntlich aus der Landeskirche der Kirchenkreis Mecklenburg. In diesem Zuge wird die neu gewählte XV. Landessynode nahtlos in die Kirchenkreissynode übergeleitet. Vor diesem Hintergrund stehen die neuen Synodalen vor wichtigen Beschlussfassungen.

 

Verschiedene Satzungen und Finanzetat werden beraten

Mecklenburger sind traditionsbewusst: „Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg“ – so soll der flächenmäßig größte Kirchenkreis der geplanten Nordkirche heißen. Wie der zukünftige Kirchenkreis – einer von insgesamt 13 in der künftigen Nordkirche - seine Angelegenheiten von Pfingsten 2012 an in eigener Verantwortung regeln kann, legt eine Kirchenkreissatzung fest.

 

Ein Blick in den 20-seitigen Entwurf zeigt: Einiges wird sich ändern, darunter Bezeichnungen und Zuständigkeiten. So obliegt die Leitung künftig einer Kirchenkreissynode, die 55 Mitglieder zählt. Davon sind dreißig Gemeinde-Synodale, zehn Pastoren-Synodale, fünf aus dem Kreis der Mitarbeitenden und fünf aus Diensten und Werken. Zusätzlich werden durch den Kirchenkreisrat fünf weitere Mitglieder berufen. Dazu kommen noch Jugenddelegierte. Hinweis: Nach diesem Schlüssel ist die XV. Landessynode bereits gewählt worden, die Pfingsten die Aufgaben der Kirchenkreissynode übernimmt.

 

„Die Landeskirche gliedert sich bisher in fünf Kirchenkreise. Künftig soll es vier Propsteien in Mecklenburg geben: Neustrelitz, Parchim, Rostock und Wismar“, erläutert Landessuperintendent Dr. Karl-Matthias Siegert. Die Größe der künftigen Propsteien werde in der Zahl der Gemeindeglieder und Pfarrstellen in etwa gleich sein. Während die bisherigen Kirchenkreise rechtliche Größen waren, die etwa Anstellungen vornehmen konnten, sind die künftigen Propsteien geistliche Aufsichtsbezirke für die Pröpste bzw. Pröpstinnen.

 

Die Pröpste bzw. Pröpstinnen haben laut Entwurf der Kirchenkreissatzung jeweils die Verantwortung für ihr Propsteigebiet und auch für gemeinsame Aufgaben im kreiskirchlichen Dienst, etwa für die Verwaltung oder für die Dienste und Werke. Ein Propst bzw. eine Pröpstin oder ein ehrenamtliches Mitglied wird den Vorsitz im Kirchenkreisrat aus 13 Mitliedern wahrnehmen.

 

Darüber hinaus können künftig mehrere Kirchengemeinden zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden, „um gemeinsame Aufgaben in einer Region zu bestreiten und die guten Erfahrungen in den bisherigen mecklenburgischen Propsteien fortführen zu können“, so Dr. Siegert. Das Nähere werde die Satzung über die Bildung der Kirchenregionen regeln. Diese liege im Entwurf den Synodalen ebenfalls vor, soll aber erst im Herbst beschlossen werden.

 

Im Entwurf der Kirchenkreissatzung wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass am solidarischen Finanzausgleich auch innerhalb des Kirchenkreises Mecklenburg festgehalten werden soll. Konkret heißt dies: „Die Zuweisung an die 269 Kirchengemeinden wird überwiegend nach deren Stellenplänen erfolgen. Dadurch kann eine auskömmliche kirchliche Arbeit auch in dünnbesiedelten Regionen gesichert werden“, so der Landessuperintendent.

 

Das konkrete Verfahren regelt eine Finanzsatzung, die ebenfalls in Plau zusammen mit dem Haushaltsplan 2012 (Juni bis Dezember) beschlossen werden soll. Der Etat-Entwurf umfasst ein Volumen in Höhe von rund 22 Millionen Euro. Die Einnahmen stammen aus Schlüsselzuweisungen, die sich aus Kirchensteuern, EKD-Finanzausgleich und Staats- und Patronatsleistungen speisen, sowie weiteren Einnahmen, wie Kollekten. Fast 68 Prozent (14,6 Millionen Euro) sollen laut Entwurf bei der Mittelverteilung direkt in die Kirchengemeinden für Gemeindearbeit, Seelsorge und Bauaufgaben fließen, rund 12 Prozent in die Dienste und Werke und zirka 13 Prozent in den Bereich Leitung und Verwaltung.

 

Genannt wird im Entwurf der Kirchenkreissatzung ebenso das Zentrum Kirchlicher Dienste, das in Rostock zu Jahresbeginn seine Arbeit aufnahm. Das „Kompetenzzentrum“ für Gemeindedienst, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die sozialdiakonische Arbeit und für die evangelische Erwachsenen- und Familienbildung soll das Leben im Kirchenkreis, in den Regionen und Kirchengemeinden fördern und Impulse setzen.

Darüber hinaus wird in Schwerin vom Frühsommer an die Kirchenkreisverwaltung ihren zentralen Sitz haben. Unterhalten werden laut Satzungsentwurf zudem zwei Außenstellen der Verwaltung in Güstrow und Neubrandenburg.

 

Beschlüsse zum Stellenplan und Berichte des Landesbischofs und der Diakonie

Die Synodalen beraten in Plau darüber hinaus beispielsweise die allgemeinkirchliche Stellenplanung und die finanzielle Ausstattung von zwei neuen kirchlichen Stiftungen, „die zum einen die kirchliche und gesellschaftliche Entwicklung in Mecklenburg und zum anderen das kirchliche Bauen fördern sollen“, so Heiner Möhring, der die Überlegungen dafür in den vergangenen Jahren begleitete. Zudem werden der Landesbischof, der Oberkirchenrat und das Diakonische Werk MV ihre Berichte geben.

 

Hinweis:

Die Vertreter der Medien werden gebeten, sich im Büro der Landessynode anzumelden. Das Büro befindet sich während der Tagung im „Parkhotel Klüschenberg“ und ist zu erreichen:

Tel.: 03 87 35 / 4 46 24 oder 03 87 35 / 4 43 79 (Rezeption) oder 0172-89 56 722;

Fax: 03 87 35 / 4 43 71;

E-Mail: synode@ellm.de

 

Den genauen Zeitplan der Synode und weitere Informationen und Daten zur

Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs entnehmen Sie bitte dem Internetportal www.kirche-mv.de (Menüpunkt Mecklenburg, Synode)