Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis
Leitung und Verwaltung
In der Kirchenkreisordnung ist festgelegt, wie der Pommersche Evangelische Kirchenkreis seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung regelt. Geleitet wird der Kirchenkreis von der Kirchenkreissynode, dem Kirchenkreisrat und den Pröpstinnen und Pröpsten in gemeinsamer Verantwortung.
Oberstes Beschlussorgan für Satzungen, Stellenpläne, Haushalt etc. ist die
Kirchenkreissynode.
Der
Kirchenkreisrat bereitet unter anderem Entscheidungen für die Synode vor, bringt den Haushalt ein, berät die Pröpstin und Pröpste und beaufsichtigt die Kirchenkreisverwaltung.
Das Propst-Amt wird im Kirchenkreis von einer
Pröpstin und zwei Pröpsten in gemeinsamer Verantwortung wahr genommem. Sie tragen jeweils Sorge für ihr Propsteigebiet und ebenso für gemeinsame Aufgaben im kreiskirchlichen Dienst, etwa für die Verwaltung, die Diakonie oder für die Dienste und Werke.
Der
Kirchenkreisverwaltung (Kirchenkreisamt) – im Gebäude des früheren Konsistoriums – obliegt als wichtigste Aufgabe die Dienstleistung für die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Dabei geht es nicht nur um die reine Erledigung von Verwaltungstätigkeiten. Die Kirchenkreisverwaltung gibt beratende Planungshilfe für die Entscheidungen der Kirchengemeinderäte und anderen Organe und Gremien im Kirchenkreis.