Sondertagungen der Kirchenkreissynoden Landessynodale aus MV gewählt

Die II. Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises wählte die Landessynodalen Pastor Michael Mahlburg, Conrad Witt, Elke König, Dorothea ter Veen, Pastor Matthias Bartels und Johanna Hertzsch (v.l.n.r.) sowie Bernd-Michael Kellerhoff (nicht auf dem Foto). Die Landessynodale Sylvia Giesecke (rechts) wurde wie drei weitere pommersche Werkesynodale bereits in der vergangenen Woche von der Wahlversammlung gewählt.

Foto: PEK/S. Kühl

10.09.2018 · Züssow/Güstrow. Die Synoden der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern haben am Wochenende in Züssow und Güstrow die Landessynodalen der Nordkirche neu gewählt. Das Kirchenparlament wird im November 2018 erstmalig zusammentreten.

Für die neun zu wählenden Plätze aus dem Kirchenkreis Mecklenburg stellten sich 23 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Im Anschluss an eine persönliche Vorstellung fand in Güstrow der Urnengang statt. Gewählt wurden: Bettina v. Wahl (Knorrendorf), OT Friedrichsruh), Prof. Dr. Tobias Schulze (Rostock), Matthias von Erfa (Boiensdorf OT Niendorf), Pastor Stephan Möllmann-Fey (Bankensee OT Rödlin), Ricarda Wenzel (Grabow), Martin Fritz (Schwerin), Propst Marcus Antonioli (Wismar), Evelore Harloff (Gägelow) und Jens Brenne (Schwerin).

Für die sieben zu wählenden Plätze aus dem Kirchenkreis Pommern stellten sich in Züssow 13 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Gewählt wurden: Johanna Hertzsch, Pastor Matthias Bartels, Pastor Michael Mahlburg, Bernd-Michael Kellerhoff, Elke König, Dorothea ter Veen und Conrad Witt.

Zudem wurden die Mitglieder für folgende vier Ausschüsse gewählt: Kirche und Gesellschaft, Ökumene, Diakonie sowie Kinder und Jugend. Der Finanzausschuss war bereits in der konstituierenden Sitzung der II. Synode im Frühjahr gewählt worden. Weitere Themen der Tagung in Züssow waren Beschlussfassungen zur Geschäftsordnung, zur Finanzsatzung, zur Pfarrstellenstruktur sowie zur Archivgebührensatzung. Präses Elke König stellte den Synodalen die Geschäftsordnung ausführlich vor. Nach reger Diskussion und Abstimmungen über mehrere Änderungen bzw. Ergänzungen wurde die Geschäftsordnung durch die Synode einstimmig beschlossen.
 
Stichwort Landessynode
 
Jedes volljährige Gemeindeglied der Nordkirche kann Mitglied der Landessynode werden. Vorgeschlagen wurden die Kandidatinnen und Kandidaten mit der Unterstützung von zehn weiteren Gemeindemitgliedern oder von einem Kirchengemeinderat. Die Landessynode ist in der evangelischen Kirche das „Parlament“ der kirchlichen Selbstverwaltung. Synode bedeutet: gemeinsam unterwegs sein – also die nächsten Gestaltungsschritte der Kirche zu gehen.

In der Regel tagt die Landessynode dreimal im Jahr und berät und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landeskirche. So beschließen die Synodalen beispielsweise den Haushalt, erlassen Kirchengesetze und wählen die bischöflichen Personen. Der Landessynode gehören 156 Mitglieder an, darunter mehrheitlich Ehrenamtliche, die nicht in einem kirchlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Landessynode bildet zusammen mit der Kirchenleitung und der Landesbischöfin bzw. dem Landesbischof die gemeinsame Leitungsebene der Nordkirche, die 2012 aus der Fusion der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Pommerschen Evangelischen Kirche und der Nordelbischen Kirche hervorging.

Quelle: PEK/ELKM (sk/cme/dav)