Pressemitteilung 17.11.2009Landesregierung und Evangelische Kirchen pflegen weiter gute Zusammenarbeit

17.11.2009 | Schwerin (cme). Die Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, aktuelle Fragen des Schulgesetzes, die Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes und die Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge standen im Mittelpunkt der Gespräche zwischen Vertretern der Landesregierung und den Kirchenleitungen der beiden evangelischen Kirchen am 16. November 2009 in Schwerin.

 

Beide Seiten waren sich darüber einig, dass die Überwindung der Krise eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ministerpräsident Erwin Sellering: „Es ist wichtig, dass wir gemeinsam und mit gesundem Selbstbewusstsein die Auswirkungen der Krise in unserem Land meistern.“ Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn zollte der Landesregierung Respekt für ihr Handeln in der gegenwärtigen Situation, „insbesondere da, wo sie unter Verzicht parteipolitischer Profilierungen nach gemeinsamen Lösungen gesucht hat, wie zum Beispiel bei den Werften“, sagte der mecklenburgische Landesbischof. Der Pommersche Bischof, Dr. Hans-Jürgen Abromeit, sprach in diesem Zusammengang die schwierige Situation der Milchbauern an und bat die Politiker, sich „für faire und nachhaltige Lösungen einzusetzen“.

 

Beim Thema Schulgesetz tauschten sich die Gesprächspartner über das Junglehrer-Programm und die Verwendung der 15 Millionen Euro aus, die jeweils 2010 und 2011 mehr in den Schulbereich fließen. Diese Gelder sollten für „mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr Integration und für mehr individuelle Förderung von Schülern verwandt werden“, so die Kirchenvertreter. „Ziel des Junglehrerprogramms ist es, junge Absolventen als Lehrkräfte im Land zu halten und ihnen eine

berufliche Perspektive zu bieten“, so der Ministerpräsident. Die Kirchen erhoffen sich davon auch mehr Religionslehrer. Hintergrund: Zirka 20 Prozent aller Schüler in MV haben derzeit noch kein entsprechendes Unterrichtsangebot.

 

Bei der Novelle des Kindertagesförderungs-Gesetzes begrüßten die Kirchen den Ansatz, „sozialbedürftige Mädchen und Jungen stärker zu unterstützen“. Mit den insgesamt 15 Millionen Euro, die in diesen Bereich zusätzlich fließen, sollte ebenso eine noch bessere Förderung aller Kinder in den Blick kommen. So wäre es sinnvoll, wenn beispielsweise der Betreuungsschlüssel im Kindergartenbereich maximal und nicht durchschnittlich 1 zu 18 betragen würde, regten die Kirchenleitungen an.

 

Im Hinblick auf den Erhalt von Kirchgebäuden dankten die Kirchenleitungen der Landesregierung und allen staatlichen Behörden für die vielfältige Unterstützung. Bezüglich der ELER-Mittel für die Denkmalpflege informierte die Regierung, dass „alle Probleme jetzt geklärt sind und die Gelder fließen“. Hinsichtlich weiterer Fragen der Kirchen zur Förderrichtlinie für das EU-Programm vereinbarte man ein Gespräch im zuständigen Ministerium.

 

Die beiden Kirchenleitungen baten im Verlauf des Gespräches die Landesregierung darum, sich für „eine großzügigere Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge einzusetzen“. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Betroffenen „müsse ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber sichern könnten“, so Markus Wiechert, der Regierungsbeauftragte der Kirchen.

 

Ministerpräsident Erwin Sellering dankte den Kirchen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das Engagement zur Stärkung der Zivilgesellschaft.

 

Das jährliche Gespräch zwischen der Landesregierung und den beiden Kirchenleitungen ist Bestandteil des so genannten Güstrower Vertrages von 1994, der zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs sowie der Pommerschen Evangelischen Kirche abgeschlossen wurde. Dieser regelt das Verhältnis von Staat und Kirche im Bundesland. In diesem Jahr fand das Treffen auf Einladung der Landesregierung statt.