Kirchenmusik in Mecklenburg Mit Kreiskantorenamt und Kombinationsstellen sollen Kirchenmusikerstellen attraktiver werden

Von Marion Wulf-Nixdorf

Teilzeitstellen bei Kirchenmusikern sollen durch Kombinationen mit Anteilen aus anderen Gemeinden oder Unterregionen aufgestockt werden können.

Foto: Archiv, Montage: epn-grafik

10.03.2019 · Schwerin. In Mecklenburg hatte die Kirchenkreissynode im Frühjahr 2014 die Initiative „Stadt, Land, Kirche – Zukunft in Mecklenburg“ in Gang gesetzt. Ein Ergebnis ist der seit Januar geltende Stellenplan für Pastoren, Gemeindepädagogen, Kirchenmusiker sowie Küster und Verwaltungsmitarbeiter. Während des Prozesses waren Kritiker kaum an die Öffentlichkeit gegangen. Umso höher schlagen nun die Wellen, auch im Blick auf die Kirchenmusikerstellen.

Der Stellenplan, der seit dem 1. Januar auch für Kirchenmusiker in Mecklenburg gilt, hat Wellen geschlagen (siehe Medlung vom 3. Februar). So sieht er zwar vor, der Kirchenmusik einen höheren Stellenwert im Kirchenkreis einzuräumen. Dafür wurde sogar bei der Gesamtstellenzahl im Verkündigungsdienst die der Kirchenmusiker von zehn auf 14 Prozent erhöht, auf Kosten der Pastorenstellen. Doch Kritiker fragen, ob die konkrete Ausgestaltung Sinn macht.

So stehen unter anderem in der Propstei Neustrelitz sechs, in der Propstei Rostock drei und in der Propstei Wismar drei 25-Prozent-Stellen für Kirchenmusiker auf dem Plan. Finden sich dafür überhaupt Bewerber? Ebenso wird kritisch angefragt, ob es gerechtfertigt sei, dafür vorhandene Vollstellen wie am Schweriner Dom und der dortigen Paulskirche einzuschränken und dafür Teilstellen einzurichten an Orten, wo es noch nie Kirchenmusiker gab und wo sich wohl kaum genügend Sänger für einen Chor finden lassen würden.

Doch, es gibt Bewerbungen auf diese Viertelstellen, sagt der für Personalfragen im Kirchenkreis Mecklenburg zuständige Propst Dirk Sauermann auf Nachfrage. Einige dieser Stellen wie in Kublank und Wesenberg seien von vornherein mit Stellenanteilen aus anderen Kirchengemeinden aufgestockt worden. Und in den Städten könne man gut von einer Zusammenarbeit ausgehen – auch dort würden Gemeinden ja kleiner und müssten zusammenrücken.

"Der Stellenplan ist regional gedacht“

Die Kantoren werden künftig mehr in der Region und Unterregion tätig sein müssen, meint Sauermann. „Der Stellenplan ist regional gedacht“, betont er. Das Denken von „meiner Gemeinde“ werde sich ändern müssen – die Gemeindegliederzahlen gehen weiter zurück. „Die Unterregionen sind die neuen regionalen Ebenen für die Zusammenarbeit“, ist Sauermann überzeugt. Allerdings, so bestätigt er, seien für die Finanzierung der vielen Fahrtkilometer, die solche geteilten Stellen auf dem Land mit sich bringen, die einzelnen Kirchengemeinden zuständig.

Mit dem Kirchenkreis Mecklenburg wurden damals auch für alle vier Propsteien Kreiskantorenstellen eingerichtet, für jede Propstei ein Stellenanteil von 0,3 VbE (Vollbeschäftigungseinheit), vom Kirchenkreis finanziert. Jetzt sind es zehn solcher Ämter. Diese Stellenanteile lassen sich gut mit vorhandenen Kirchenmusikerstellen oder neuen kombinieren. In Schwerin ist diese Stelle als Sonderfall mit 20 Prozent dotiert im Zusammenhang mit der Kirchenmusikerstelle der Paulsgemeinde (50 Prozent) und der Versöhnungsgemeinde Lankow (25 Prozent).

Mit den Stellenanteilen der Kreiskantoren könne man geringer ausgestattete Stellen attraktiver machen, hofft Sauermann und rechnet vor: Wenn zum Beispiel eine A-Stelle von ehemals 100 Prozent auf 80 Prozent gesetzt wurde, aber mit 20 Prozent Kreiskantorenanteilen aufgestockt wird, kommt das dennoch der Gemeinde und der Region zugute. Oder wenn eine 100-Prozent B-Stelle mit einem Kreiskantorenanteil von 10 Prozent kombiniert wird, könne der Stellenanteil von 10 Prozent von der Gemeinde für Aufgaben im kirchenmusikalischen Arbeitsfeld eingesetzt werden wie zum Beispiel für die Organisation von Konzerten, oder wenn nicht benötigt, an eine andere Gemeinde ausgeliehen werden.

Einführung schon um ein Jahr verschoben

Zudem, so der Propst, gebe es ein neues Landesprogramm zur Finanzierung von Kooperationspartnern bei der Gestaltung von Projekten innerhalb der Ganztagsschule. „Da wäre es doch vielleicht möglich, dass ein Kantor einen Schulchor leitet und damit sein Gehalt aufstockt.“ Der Bedarf in Schulen an Musiklehrern ist da. Jedoch müsse niemand in die Schule gehen, wenn er sich nicht in der Lage sehe, beschwichtigt er. Und wenn eine Kirchenmusikerstelle mit einem Anteil Schulunterricht ausgeschrieben sei, müsse sich ja niemand dort bewerben, der das nicht wolle. Im Übrigen gebe es auch Kirchenmusiker, die gern auf eine 75-Prozent-Stelle gehen würden, um zum Beispiel für private Musikschüler Zeit zu haben.

Den Kritikern hält der Propst zudem entgegen, sie hätten sich früher und deutlicher zu Wort melden können. „Wir haben die Einführung des neuen Stellenplans schon um ein Jahr verschoben“, betont Sauermann. Es könne niemand sagen, es sei alles so plötzlich gekommen. Außerdem würden sogenannte Überhänge vom Kirchenkreis finanziert, niemandem werde gekündigt. Der Auftrag der Kirchenkreissynode sei gewesen, überwiegend Vollzeitstellen anzustreben – auch durch Kombinationen.

„Für uns war bei der Stellenplanung die Abstimmung in den Kirchenregionen wesentlich“, erläutert Sauermann den vorliegenden Plan, „welche Aufgaben mit den vorhandenen Stellenbudgets bearbeitet werden sollen. Es war von vornherein so gedacht, dass Gemeinden kooperieren.“ Zusammenfassend meint Sauermann: „Es ist auch eine Frage der Haltung, wenn ich zuerst nach dem frage, was geht, was möglich ist im Rahmen des neuen Stellenplanes und nicht zuerst die Hindernisse ins Feld führe. Probleme haben wir immer, doch wenn wir sie noch künstlich vergrößern, nehmen sie mehr Raum ein als nötig.“

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 10/2019