Pressemitteilung vom 4. Juli 2011Kirchenleitung entschied über Stellungnahme zu Nordkirchen-Gesetzen

04.07.2011 | Schwerin (cme). Über ihre Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung und zum Einführungsgesetz verständigten sich die Mitglieder der Kirchenleitung auf ihrer Sitzung am vergangenen Sonnabend (2. Juli 2011) in Schwerin. „Die Änderungsvorschläge der mecklenburgischen Kirchenleitung werden in den weiteren Diskussionsprozess der Steuerungsgruppe und der Gemeinsamen Kirchenleitung einfließen, die die veränderten Vorlagen für die 2. Tagung der Verfassunggebenden Synode vorbereiten“, sagte Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn anschließend. Er dankte zugleich allen Kirchgemeinden, Propsteisynoden, Kirchenkreisräten, Konventen, Arbeitsgemeinschaften und Einzelpersonen, die ihre Meinungen und Vorschläge zu den beiden Entwürfen in den Vorwochen eingesandt hatten.

Die insgesamt rund 30 Voten aus der Landeskirche zu zirka 70 verschiedenen Artikeln und Formulierungen in den Entwürfen dienten zugleich als Basis für die Stellungnahme der Kirchenleitung. Eine Arbeitsgruppe, der die synodalen Leitungsmitglieder Dorothea Strube, Frank Claus, Heiner Möhring sowie Sebastian Kriedel aus dem Oberkirchenrat angehörten, hatten alle Vorschläge ausgewertet und für die jüngsten Beratungen der Kirchenleitung inhaltlich aufbereitet.

 

Anerkannt: Haus der Stille Bellin als landeskirchliches Werk

Der Status als landeskirchliches Werk ist dem Verein Haus der Stille Bellin e. V. von der Kirchenleitung zuerkannt worden. Damit folgten die Kirchenleitungsmitglieder einem entsprechenden Antrag des Vereins, der seine Arbeit weiterhin „bewusst im Rahmen der Landeskirche und im Sinne des Auftrages der Kirche tun möchte“, sagte Oberkirchenrat Andreas Flade. Am 20. August 2011 soll das ehemalige Pfarrhaus in Bellin bei Güstrow als Haus für Einkehr und Begegnung, das ehrenamtlich vom Verein geführt und betrieben wird, nach umfangreicher Erneuerung eröffnet werden.

 

Beschlossen: Finanzmittel für Bläserzentrum in Barkow

Das Dorf Barkow ist bereits eng mit der Bläserarbeit in MV verbunden: Das Pfarrgrundstück Barkow ist Sitz des Posaunenwerkes in Mecklenburg und Pommern, und das Pfarrhaus dient als Wohn- und Dienstgebäude des Landesposaunenwartes. Jetzt soll die ehemalige Scheune auf dem Hof zu einem Mehrzweckgebäude ausgebaut werden, um bei Seminaren, Freizeiten etc. Platz für 60 Bläserinnen und Bläser zu bieten. Bläserscheune und Pfarrhaus werden laut Projekt zudem mit einem Laubengang verbunden, in dem Raum für Toiletten und Duschen sein wird. Zur Finanzierung steuert die Landeskirche außerplanmäßig eine Summe in Höhe von 50.000 Euro zu. Dies beschloss die Kirchenleitung. Insgesamt kostet das Projekt des Posaunenwerkes MV und der Kirchgemeinde Barkow rund 437.000 Euro. Eine Leader-Förderung der Europäischen Union in Höhe von 140.000 Euro, 30.000 Euro als Zuschuss des zuständigen Hauptbereiches der Nordelbischen Kirche und Eigenmittel des Posaunenwerkes sichern insbesondere die Finanzierung. Die Eigenmittel des Posaunenwerkes stammen aus Spendengeldern und aus größeren Beträgen, die von Freunden der Posaunenarbeit für das Projekt zur Verfügung gestellt werden.

 

Zugestimmt: Satzungsentwurf für künftiges Missionszentrum

Seit zwei Jahren laufen Gespräche und Verhandlungen mit dem Nordelbischen Missionszentrum über die Bildung eines gemeinsamen Missionswerkes der drei Kirchen, die künftig die Nordkirche bilden wollen. Dafür liegt jetzt eine Satzung im Entwurf vor, dem die Kirchenleitung Zustimmungsfähigkeit bescheinigen konnte. Das gemeinsame Missionswerk soll bereits zum 1. Januar 2012 entstehen. Da die Nordkirche erst Pfingsten 2012 gegründet werden soll, wird die neue Satzung des Missionswerkes zunächst durch die nordelbischen Gremien beschlossen. „Mit Mecklenburg und Pommern werden dann Verträge über die Zusammenarbeit im gemeinsamen Missionswerk abgeschlossen, bis die Nordkirche zustande kommt“, informierte Oberkirchenrat Andreas Flade.

 

Aufgestockt: Finanzfonds für Fort- und Weiterbildung

Überplanmäßig genehmigte die Kirchenleitung, den Finanzfonds für Fort- und Weiterbildung/Supervision für das laufende Jahr und das erste Halbjahr 2012 um insgesamt 25.000 Euro aufzustocken. Hintergrund: Im laufenden Landeskirchlichen Haushalt sind für den Bereich bisher 30.000 Euro vorgesehen. „Nach dem bisherigen Stand sind diese Gelder durch bisher genehmigte Anträge und durch zu erwartende Teilnahmen an weiteren Veranstaltungen verplant“, so Oberkirchenrat Dr. Jürgen Danielowski. Ohne weitere finanzielle Zusagen hätten weitere Anträge auf Fort- und Weiterbildung/ Supervision abgelehnt werden müssen.