Ländliche Räume durch solidarische und flexible Stellenplanung stärken Mecklenburgische Synode beschließt Haushalt und künftige Stellenplankriterien

Die Synode stimmte am Samstagabend einstimmig für den Haushaltsbeschluss 2017

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

19.11.2016 · Güstrow. Einstimmig beschlossen die Synodalen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg am heutigen Samstag den Haushalt 2017. Mehr als die Hälfte des Etats steht den 252 Kirchengemeinden zur Verfügung, konkret für die Gemeindearbeit vor Ort, Seelsorge, Personalkosten, Bauaufgaben oder für die Arbeit mit Flüchtlingen.

„Das Haushaltsvolumen für 2017 beträgt insgesamt rund 50 Millionen Euro“, sagte Propst Wulf Schünemann bei der Etateinbringung im Gemeindezentrum der Domgemeinde. Die Einnahmen des Etats stammen größtenteils aus Schlüsselzuweisungen der Landeskirche, Personalkostenerstattungen sowie weiteren Einnahmen, wie beispielsweise aus Vermögenserträgen der örtlichen Kirchen. Dabei setzen sich die Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 35 Millionen Euro aus Kirchensteuern, Geldern aus dem EKD-Finanzausgleich sowie Staats- bzw. Patronatsleistungen zusammen.

„Allerdings ist zu verzeichnen, dass der Anteil an den Kirchensteuerzuweisungen für den Kirchenkreis insgesamt geringer ausfallen. Hier wirken sich zurückgehende Gemeindegliederzahlen und die abnehmende Wohnbevölkerung aus“, sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Martina Reemtsma. „Für die kommenden drei Jahre können wir dies aus Rücklagen kompensieren.“ Angezeigt sei aber, diese Entwicklung in den Blick zu nehmen und sich über Strategien zu verständigen.

Aufgelegt: Investitionsfonds für evangelische Schulen

Im Blick auf die größeren Ausgabenposten erhalten zirka 4,2 Millionen Euro des mecklenburgischen Gesamtetats die Einrichtungen, Dienste und Werke im Kirchenkreis, wie zum Beispiel das Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock, die regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder sozialdiakonische Projekte. Investitionen evangelischer Schulträger in ihre Gebäude will der Kirchenkreis mit einem Darlehensfonds in Höhe von 2 Millionen Euro künftig unterstützen.

Unterstützt: Soziale Beratung und Integrationshilfen für Flüchtlinge

Im fünften Jahr in Folge stellt der Kirchenkreis Mecklenburg insgesamt 200.000 Euro für freiwillige Beratungsdienste des Diakonischen Werkes MV, wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und die Allgemeine Soziale Beratung, sowie zum zweiten Mal zudem 155.000 Euro für die diakonische Flüchtlingsarbeit zur Verfügung. Damit können wichtige Hilfsangebote für Menschen in Notlagen gesichert werden. Zudem verstetigten die Synodalen mit dem Haushalt die Zuschüsse für die Flüchtlingsarbeit von Kirchengemeinden. Hierfür stehen erneut 150.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus richtete die Synode einen Fonds in Höhe von 500.000 Euro ein, der gemeinsame Projekte von Kirchengemeinden mit der Diakonie vor Ort unterstützen soll.

Beschlossen: Kriterien für gemeindliche Stellenplanung ab 2019

Die Beratung neuer Richtlinien für die zukünftige Stellenplanung der Kirchengemeinden für die Jahre 2019 bis 2023 nahm breiten Raum ein. Sowohl in den Ausschüssen als ebenso im Plenum wurden insbesondere die Berechnungsgrundlagen und die Optionen für flexible Verschiebungen kritisch hinterfragt, aber ebenso dazu aufgerufen, den neuen Ansatz erst einmal auszuprobieren.

Den letztlich mit einer Nein-Stimme und einer Enthaltung gefassten Synodenbeschluss nannte Propst Dr. Karl-Matthias Siegert „einen Meilenstein“. Er erinnerte an die ausführlichen Diskussionen innerhalb des Kirchenkreisprozesses „Stadt, Land, Kirche – Zukunft in Mecklenburg“ und auf der Synodentagung. Und Propst Dirk Sauermann verwies darauf, dass „die neuen Kriterien der regionalen Verschiedenheit im Kirchenkreis Rechnung tragen und zu einer soliden, solidarischen und verlässlichen Stellenplanung für strukturschwächere Land- und stärkere Stadtregionen führen“. Zudem reagiere der Kirchenkreis damit vorsorglich „auf abnehmende Bevölkerungs- und Gemeindegliederzahlen und beachtet zugleich die künftig zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen“.

Definiert: Struktureinheiten nach Einwohnerzahl

Zum einen bezieht die Stellenplanung weiterhin Berufsgruppen in der ‚Gemeinschaft der Dienste‘ ein: Pastoren, Gemeindepädagogen/Diakone, Kirchenmusiker sowie Küster bzw. jetzt neu auch Mitarbeitende für Verwaltung und weitere Assistenzstellen. Zum anderen liegen den Richtlinien „vier verschiedene Struktureinheiten zugrunde, die sich vor allem an der Einwohnerzahl orientieren“, so Propst Sauermann und verwies darauf, dass diese Orientierung auch im kommunalpolitischen Raum üblich sei. Konkret ist dies eine Zuordnung in Oberzentren, wie Rostock, in Mittelzentren wie Hagenow sowie in ländliche, dichter besiedelte Räume und in ländliche, dünner besiedelte Räume unter 50 EW/km².

Berechnet: Stellenbudget für jede der 20 Kirchenregionen

Auf Basis der Mitgliederzahlen der Kirchengemeinden und der Einordnung in eine der vier Struktureinheiten wird für jede der 20 Kirchenregionen ein gemeinsames Stellenbudget nach einem Schlüssel definiert: 52 Prozent Pastoren, 24 Prozent Gemeindepädagogen, 14 Prozent Kirchenmusiker und 10 Prozent Küster, Verwaltungsmitarbeiter oder eine andere Assistenzstelle.

Ermöglicht: flexible Verschiebungen zwischen Berufsgruppen

Innerhalb des Stellenbudgets sind Verschiebungen zwischen allen Berufsgruppen möglich -sowohl innerhalb einer Kirchenregion und zwischen Regionen. Begrenzt ist diese Option auf „ein Fünftel der Summe aller Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) und darf zwei VbE der Gesamtstellenanteile einer Kirchenregion nicht überschreiten“. Zugleich ist der 10-prozentige Stellenanteil der Berufsgruppe 4 nicht zu unterschreiten. Sauermann: „Mit dieser flexiblen Option können beispielsweise Kirchenmusik und Gemeindepädagogik vor Ort gestärkt werden.“

Im Vergleich der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen im Kirchenkreis, die schätzungsweise zwischen 2009 und 2019 um 15,4 Prozent sinken wird, „verringert sich die Anzahl der Stellen für die Kirchengemeinden mit den neuen Kriterien ab 2019 um 8,02 Prozent“, so Propst Sauermann und ergänzt: „Dies ist eine moderate Anpassung, die es uns ermöglicht, auch künftig in Stadt und Land mit allen kirchlichen Berufsgruppen ausreichend und angemessen präsent zu bleiben und ein möglichst vielfältiges Gemeindeleben zu gestalten.“

Unterstützt: „Kirche mit Anderen“-Projekte

„In den Förderanträgen finden sich zahlreiche innovative und interessante Projekte“, sagte Bettina von Wahl, Vorsitzende der Stiftung „Kirche mit Anderen“ in ihrem Synodenbericht. Insgesamt 28 Projekte, deren Palette vom Tauschladen in Wismar, über das Kinderzeltlager „Bambule - wasserfest und unbezwingbar“ in Ballwitz, der Gestaltung einer Kirchenführers mit Kindern in Kühlungsborn bis hin zum Musikcamp in Waren reicht, sind im laufenden Jahr 2016 gefördert worden. Dafür und für fortgeführte Projekte aus den Vorjahren standen insgesamt 164.000 Euro bereit. Bis zum 15. März 2017 können erneut Förderanträge an die Stiftung eingereicht werden. Mehr zur Stiftung Kirche mit Anderen in Mecklenburg

Gefördert: Kirchenbau und Restaurierungen

Für die Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“ berichtete deren Vorsitzender Wulf Kawan der Synode. Er erinnerte an das vorrangige Ziel der Stiftung, Kirchengemeinden dabei zu helfen, ihren notwendigen Eigenanteil für Bauprojekte aufzubringen. So konnten beispielsweise im Jahr 2016 insgesamt 30 größere und kleinere Projekte unterstützt werden. Dafür standen insgesamt rund 520.000 bereit, die aus Kapitalerträgnissen und solidarischen Zuwendungen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern stammen. Als Förderbeispiele nannte Wulf Kawan die Altarraumgestaltung in Ankershagen, die neue Winterkirche in Siggelkow, das Sichern des Altars in Borgfeld oder ein Zuschuss zu einem Buch über die Orgeln in der Hansestadt Wismar. Mehr zur Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg

Quelle: ELKM (cme)