Bericht von der zehnten Sitzung des Jahres 2020 Pommerscher Kirchenkreisrat: Bestmöglich auf Gesetzesänderung vorbereiten

15.10.2020 · Greifswald.

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) hat in seiner jüngsten Sitzung, die aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit dem gebotenen Mindestabstand und unter Einhaltung besonderer Hygieneregeln im großen Saal des Lutherhofs in Greifswald stattfand, beschlossen, eine Arbeitsgruppe zum Thema Umsatzsteuer ins Leben zu rufen. Die Gruppe besteht aus Vertretenden des Kirchenkreisrates, des Finanzausschusses und der Kirchenkreisverwaltung. Der KKR folgte damit einem Vorschlag des Finanzausschusses. Zudem entschied der Kirchenkreisrat, mit der umsatzsteuerlichen Bestandsaufnahme und Begleitung des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden einen externen Berater zu beauftragen. Hintergrund des Beschlusses sind neue gesetzliche Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gemäß dieser Neuerungen gelten auch kirchliche Körperschaften als Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und können daher unter bestimmten Voraussetzungen für einige Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden. Nach aktuellem Stand treten die neuen Regelungen zum 1. Januar 2023 in Kraft. Durch die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem externen Berater soll der Kirchenkreis rechtzeitig und bestmöglich auf die neuen Umsatzsteuerregelungen vorbereitet werden, hieß es zu dem Beschluss aus dem Kirchenkreisrat.
 
Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“
 
Der Kirchenkreisrat beschloss die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“. Diese Dienstvereinbarung regelt die konkrete Ausgestaltung des mobilen Arbeitens für Mitarbeitende des Kirchenkreises. Die Dienstvereinbarung ermöglicht es Mitarbeitenden, nach entsprechender Antragsstellung und Genehmigung durch die Leitung der Einrichtung oder Dienststelle, zeitweise auch an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten Dienstsitz zu arbeiten. Was sich in den herausfordernden Zeiten der Pandemie bereits bewährt habe, werde durch diese Dienstvereinbarung nun verstetigt, so der KKR zu dem Beschluss. Der Kirchenkreis trägt mit diesem Beschluss als moderner und flexibler Arbeitgeber zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Berufstätigkeit und persönlicher Lebensführung der Mitarbeitenden bei. Die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ wurde gemeinsam mit der Mitarbeitendenvertretung sowie in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten des PEK entwickelt.
 
Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit der Dienstwohnungsverordnung, mit Sanierungsvorhaben, mit Finanz- und Grundstücksfragen mit den kirchenaufsichtlichen Genehmigungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen, mit den Vergaberichtlinien für Pachtland sowie mit Personalfragen. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 10. November 2020 statt.

Quelle: PEK (sk)