Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis Johannes-Bugenhagen-Stiftung fördert auch im Jahr 2021 wieder Projekte

28.12.2020 · Greifswald.

Die Johannes-Bugenhagen-Stiftung fördert seit vielen Jahren befristete Projekte im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in den Bereichen Seelsorge, Verkündigung, Unterweisung und Mission, mit denen mittels neuartiger Formate zusätzliche Angebote in der Gemeindearbeit und der sozialen Arbeit angeregt und unterstützt werden sollen. Bauprojekte werden seitens der Stiftung nicht gefördert. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Werke und Initiativen im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis.

Der Antrag auf Förderung muss bis zum 31. März des Zuwendungsjahres sowie vor dem Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Dieser Antrag muss eine kurze, inhaltliche Beschreibung des Fördergegenstands und eine dazugehörige Einnahmen- und Ausgabenübersicht beinhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, über die Anträge entscheidet das Kuratorium der Stiftung. In der Regel werden bis zu 5.000 Euro pro Projekt gefördert. Die geförderten Projekte sollen einen Bezug zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis haben. Insgesamt wird die Stiftung im Jahr 2021 wieder 30.000 Euro ausschütten können.

Weitere Informationen, beispielsweise das Antragsformular, sind unter: www.kirche-mv.de/Infos-und-Formulare.593.0.html zu finden. In den zurückliegenden Jahren wurden beispielsweise Open-Air-Krippenspiele, Glaubenskurses für Kirchenferne, die Kapelle auf dem Greifswalder Weihnachtsmarkt oder mehrere Musicalprojekte gefördert. Eine Liste der geförderten Projekte ist unter: www.kirche-mv.de/Mittelausschuettungen-seit-2010.4943.0.html zu finden.

Quelle: PEK (sk)