"Ins Gespräch kommen" EKD: Kirchenaustritts-Erklärung auf dem Pfarramt ist bedenkenswert

20.01.2020 · Frankfurt a.M.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat die Anregung des Juristen und Autors Bernhard Schlink, Kirchenaustritte künftig gegenüber den Pfarrern erklären zu lassen, positiv aufgenommen. Der differenzierte Vorschlag von Professor Schlink enthalte bedenkenswerte Aspekte, sagte ein EKD-Sprecher. Die Kirche habe ein Interesse daran, mit Mitgliedern, die austreten wollten, oder mit bereits Ausgetretenen ins Gespräch zu kommen. Schlink hatte in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gefordert, dass Kirchenaustritte in Zukunft auf Pfarrämtern statt wie bislang auf Standesämtern oder bei Amtsgerichten erfolgen sollten.

"Die Schaffung einer Austrittsmöglichkeit bei kirchlichen Stellen, die dann in den Bundesländern zu regeln wäre, müsste jedoch sehr genau auch die praktischen Implikationen in den Blick nehmen", betonte der EKD-Sprecher. Grundsätzlich sei die evangelische Kirche für Veränderungen aufgeschlossen und nehme "konstruktive Anregungen in ihr Nachdenken auf".

Entscheidung begründen

"Wo ein zwischenmenschliches Verhältnis ernst genommen wird, wird es nicht beendet, indem eine Stelle, die mit dem zwischenmenschlichen Verhältnis nichts zu tun hat, angerufen wird", hatte Schlink geschrieben. Wenn der Austritt auf dem Pfarramt erklärt oder thematisiert würde, könnten die Kirchen einen besseren Eindruck davon erlangen, aus welchen Gründen ihre Mitglieder sich von ihnen abwenden und die Entscheidung möglicherweise noch umkehren, erklärte der Schriftsteller und Jurist ("Der Vorleser"). Zumindest könnten die Kirchen durch ein aufmerksames und zugewandtes Gespräch in guter Erinnerung bleiben.

Zwar dürfe niemand gegen seinen Willen in eine Diskussion verstrickt werden, betonte Schlink. Aber viele Austrittswillige hätten ohnehin das Bedürfnis, ihre Entscheidung zu begründen oder über den Anlass zu diskutieren. Dieses Bedürfnis könne von den derzeit zuständigen Behörden aber nicht befriedigt werden. Ein Recht darauf, bereits beim Akt des Austritts vom Kontakt mit den Kirchen verschont zu bleiben, gebe es nicht, erklärte der 75-Jährige. Umgekehrt stehe auch das Kirchenrecht einer bürokratischen Mitwirkung beim Austritt nicht entgegen.

Quelle: epd