„Asylbewerber sollen am sozialen Leben in MV teilnehmen können“Kirchen kritisieren Einschränkungen durch Rezidenzpflicht / festgelegte Aufenthaltsbereiche im Zuge neuer Verordnung aufheben

18.06.2011 | Schwerin (cme). „Asylbewerber sollten sich in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich wie in anderen Bundesländern grundsätzlich innerhalb des gesamtem Bundeslandes frei bewegen können.“ Dafür plädiert Markus Wiechert, Regierungsbeauftragter der beiden evangelischen Landeskirchen Mecklenburg und Pommern. Der Kirchenrat fordert damit eine Veränderung des derzeitigen Entwurfes der „Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung“. Ausnahmen könnte es allerdings für Personen geben, die durch Straftaten oder durch die Unterstützung einer extremistischen Organisation Anlass dafür geben.

 

Hintergrund: Anstelle der bisherigen vier Aufenthaltsbereiche innerhalb MV sieht der Entwurf der Verordnung aus dem Innenministerium vor, dass sich Asylbewerber künftig in drei Bereichen des Landes vorübergehend ohne Erlaubnis aufhalten können. „Die Notwendigkeit dieser weiteren Einschränkung erschließt sich uns nicht“, begründet Kirchenrat Wiechert seinen Vorstoß. Vielmehr sollte MV „dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und sein gesamtes Territorium frei geben. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand, vor allem für Polizei und Justiz sowie die Gefahr einer Kriminalisierung der Betroffenen, würden durch eine Aufhebung der Beschränkung entfallen“.

 

Die Erreichbarkeit der Asylbewerber für die Behörden sieht der Kirchenvertreter auch bei dieser Regelung sicher gestellt. Schließlich bilden Deutschland und Österreich im Blick auf eine Residenzpflicht europaweit eine Ausnahme. Verstöße gegen diese werden hierzulande in der Regel mit Geldstrafen oder Bußgeld belegt. Wiechert: „Der Alltag der Betroffenen, insbesondere in den ländlichen Regionen unseres Landes, wird unnötig erschwert. Verstöße dagegen können über die Bestrafung hinaus dazu führen, dass Personen von möglichen Bleiberechtsregelungen ausgeschlossen werden.“ Darüber hinaus werde der Besuch von Freunden, Familienangehörigen sowie politischen, religiösen oder kulturellen Veranstaltungen erschwert, da eine Erlaubnis zum Verlassen der räumlichen Beschränkung eingeholt werden müsse, „wenn sich der Zielort nicht in dem zugewiesenen Bereich befindet“.

 

Die Residenzpflicht könne daher in der Konsequenz dazu führen, dass die Möglichkeit der „Teilnahme am sozialen Leben“ eingeschränkt wird. „Dies ist aus Sicht der Kirchen nicht akzeptabel“, so Markus Wiechert, der das Innenministerium per Brief darum gebeten hat, den Paragrafen 7 des Entwurfes der „Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung“ zu überdenken.