Musikunterricht in Mecklenburg-Vorpommern Kirchenmusiker können an Schulen unterrichten

11.01.2014 · Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern können Kirchenmusiker künftig an öffentlichen Schulen Musikunterricht erteilen. Die Nordkirche und das Schweriner Kultusministerium haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

„An unseren Schulen brauchen wir gut ausgebildete Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Das Fach 'Musik' gehört zu den Fächern, in denen wir einen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern haben“, erläuterte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Ich freue mich daher sehr, dass die Nordkirche das Land mit dieser zusätzlichen Möglichkeit unterstützen will."

Zur Zielgruppe gehören hauptberufliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die bei einer Kirchengemeinde oder einer anderen kirchlichen Körperschaft der Nordkirche tätig und grundsätzlich pädagogisch qualifiziert sind. Die Beschäftigung der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker darf laut Vereinbarung nicht zum Nachteil der Musiklehrerinnen und Musiklehrern im öffentlichen Schuldienst werden und wird ausschließlich im Rahmen freier und besetzbarer Stellen erfolgen.

„Wir haben gemeinsam eine gute Regelung getroffen, die allen Beteiligten hilft: Die Stellen der Kirchenmusikerinnen und -musiker werden durch diese neuen Möglichkeiten noch attraktiver und deren hohe Kompetenz kommt nun auch den Schülerinnen und Schülern zugute“, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich.

Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach einer ersten Befristung für die Dauer eines Schuljahres können längerfristige Verträge geschlossen werden, um den Musikunterricht verbindlich abzusichern. Sollte die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine pädagogische Fortbildung des beschäftigten Kirchenmusikers für erforderlich halten, wird der Kirchenmusiker durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ MV) individuell fortgebildet.

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV