Nur wenige Gemeinden in Pommern nutzen Angebot Zentrale Friedhofs-Verwaltung bietet Gemeinden Unterstützung

Von Christine Senkbeil

13.04.2014 · Stralsund.

Was Friedhofsleiter Karl-Otto Zimmermann über den Pasewalker Friedhof sagt, kann nicht jede Gemeinde in Vorpommern von ihrem Friedhof behaupten: „Wir arbeiten kostendeckend“. Der Gärtnermeister verwaltet seit 1993 den achteinviertel Hektar großen Friedhof in Pasewalk hauptamtlich, außerdem die kleineren Kirchenfriedhöfe in Dargitz und Stolzenburg. 5 000 Grabstellen kommen da zusammen, 250 bis 300 000 Euro Jahresvolumen hat er für 2014 kalkuliert. „Ich passe die Kalkulation jährlich an“, erläutert der 55-Jährige. Heißt im Klartext: Jedes Jahr muss er überprüfen, ob die Gebühren für die Grabstellen noch die Kosten decken oder erhöht werden müssen. „Wir müssen uns natürlich auf neue Anforderungen einstellen.“ Immer mehr sogenannte pflegefreie Grabstellen würden nachgefragt. „Also bieten wir Urnengemeinschaftsgräber oder Urnenreihengräber an, die das Friedhofspersonal pflegt.“

Autark mit einer eigenen Friedhofsverwaltung so wie in Pasewalk – für Landgemeinden in den Kirchenkreisen nicht machbar. Die meisten führen ihre kleinen Friedhöfe selbst, vom Pastor nebenbei oder von einem Mitglied des Kirchengemeinderats im Ehrenamt. „Viele haben große Probleme“, sagt Thomas Papst vom Pommerschen Kirchenamt. Er ist Fachberater für die Friedhöfe und hat die Sorgen um Defizite und rückläufige Bestattungszahlen täglich vor Augen.

Demographischer Wandel, Seebestattungen – in den küstennahen Gebieten inzwischen 20 Prozent – oder Ruheforste machen den Friedhöfen das Leben schwer. Die Bestattungskultur ist im Wandel. Die Friedhofsbewirtschaftung aber bleibt Aufgabe der Kirchengemeinde. Bleiben die Gemeinden mit den wachsenden Problemen allein?

„Seit 2004 gibt es eine Zentrale Verwaltung für kirchliche Friedhöfe, die den Kirchengemeinden im Pommerschen Kirchenkreis von Stralsund aus Unterstützung anbietet“, sagt Papst. Fazit nach zehn Jahren jedoch: Verschwindend wenige Gemeinden nutzen die Institution.

Denn sie ist ein Angebot, das von den Gemeinden auch zusätzlich bezahlt werden muss. Anders als in Mecklenburg, wo die anfallenden Kosten als Umlage finanziert werden, erhebt man in Pommern Pauschalentgelte. Von 600 Friedhöfen werden in Mecklenburg 444 zentral verwaltet. In Pommern gerade 22. „Zu wenig!“, wie Papst findet, denn viele Gemeinden seien überfordert.

Angebot: Komplett- oder Teilverwaltung

Komplett- oder Teilverwaltung. „Diese beiden Möglichkeiten bieten wir an“, erklärt Leiterin Diana Weltzin. Verwaltet Stralsund komplett, so läuft nur noch die Grabstellenvergabe vor Ort über die Gemeinde. Dass der Friedhof unterm Strich kein Minus fährt, dafür ist dann die Zentrale verantwortlich. Kalkulation, Satzung, Zusendung korrekter Gebührenbescheide, um alles kümmert sich Diana Weltzin. Eine Verwaltungsgebühr von drei Euro im Jahr pro belegter Grabstelle hat die Gemeinde dafür zu zahlen.

Im Preis enthalten ist natürlich die nötige Kompetenz. „Es muss ja unser Ziel sein, mit gerechtfertigten Gebühren zu arbeiten, die auch vor Gericht Bestand haben können“, sagt Diana Weltzin. Führen nicht Fachleute, wie in Pasewalk, so einen Friedhof, sei dies eben schwer zu gewährleisten.

„Es ist es dringend notwendig, hier fachgerecht und genau zu arbeiten“, bekräftigt Papst. Bei der Selbstverwaltung der Friedhöfe bliebe oft aus Unkenntnis die sachliche Richtigkeit auf der Strecke. „Beispielsweise muss alle zwei Jahre eine neue Berechnung der Friedhofsgebühren erfolgen. Viele Gemeinden wissen das gar nicht und arbeiten sich ins Minus.“

Mehrere Gemeinden allerdings nutzen das zweite Angebot der Zentralen Verwaltung: die Teilverwaltung. „Dann machen wir nur die Kalkulation“, sagt Diana Weltzin, „und die Gemeinde kann mit gesicherten Zahlen arbeiten.“ 500 Euro fallen dafür an, Voraussetzung ist eine Offenlegung aller Bücher.

Auch unliebsame Aufgaben übernimmt die Zentrale Verwaltung. Beispielsweise die Auseinandersetzung mit der Kommune. Letztlich gehört die Bestattung heute zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Gemeinden im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge. Wenn eine Gemeinde keinen Friedhof hat, so muss sie sich an den Kosten des kirchlichen Friedhofs beteiligen, erklärt Papst.

Nicht immer stößt Diana Weltzin bei den Bürgermeistern auf Bereitschaft. „Aber oft finden wir auch gemeinsam Lösungen. Es gibt Kommunen, die eben einen Arbeiter zur Grünpflege schicken oder eben doch bezahlen.“

Die Friedhöfe ganz an die Kommunen abzugeben, sei nicht das Interesse der Verwaltung, betont Papst. Eine Chance sehe er eher darin, dass sich mehr Gemeinden zentral verwalten lassen.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 15/2014