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Der Greifswalder Superintendent Rudolf Dibbern enthüllt das Wiedereintrittsschild. Fotos: Neumann
Es gibt Situationen, wo einem das Leben den Glauben austreibt.
Es gibt Lebenszeiten, wo man denkt: Ich glaub nix mir fehlt nix.
Es gibt aber auch Lebenslagen, wo man überlegt, ob ein Kirchenaustritt wirklich der angemessene Schritt war. Daher ist ein Wiedereintritt immer möglich.
Der Kirchenaustritt beendet die Mitgliedschaft im rechtlichen Sinne. Die Taufe aber kann weder rückgängig gemacht noch wiederholt werden. Die Zusage Gottes - du bist mein geliebtes Kind - gilt aber über alle Wendungen des Lebens hinweg.
Die Pommersche Evangelische Kirche hat fünf Wiedereintrittsstellen eingerichtet, wo ein Wiedereintritt in die Kirche vollzogen werden kann.
Superintendentur Demmin
Baustraße 34, 17109 Demmin
Tel.: 03998 270017
Dienstag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 13 bis 15 Uhr
Superintendentur Greifswald
Domstraße 13, 17489 Greifswald
Tel.: 03834 799290
Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr
13.30 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Pfarramt Heringsdorf
Klenzestraße 9, 17424 Seebad Heringsdorf
Tel.: 03 8378 22488
Termine nach Vereinbarung
Superintendentur Stralsund
Mauerstr. 1, 18439 Stralsund
Tel.: 03831 264120 oder 038306 62 0 75
Montag bis Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr
13 bis 14.45 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Oder nach Vereinbarung
Superintendentur Pasewalk
Baustraße 5, 17309 Pasewalk
Tel.: 03973 210283