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An der Kirche in Graal Müritz
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Wiedereintritt in die Kirche
Es gibt Situationen, wo einem das Leben den Glauben austreibt.
Es gibt Lebenszeiten, wo man denkt: „Ich glaub nix – mir fehlt nix“.
Es gibt aber auch Lebenslagen, wo man überlegt, ob ein Kirchenaustritt wirklich der angemessene Schritt war. Daher ist ein Wiedereintritt immer möglich.
Der Kirchenaustritt beendet die Mitgliedschaft im rechtlichen Sinne. Die Taufe aber kann weder rückgängig gemacht noch wiederholt werden. Die Zusage Gottes - du bist mein geliebtes Kind - gilt aber über alle Wendungen des Lebens hinweg.
Die Wiederaufnahme geschieht auf Grund eines persönlichen Antrags. Über die Wiederaufnahme entscheidet die Gemeinde oder eine durch die Landeskirche eingerichtete oder anerkannte besondere Eintrittsstelle. In der Teilnahme am Abendmahl im Gemeindegottesdienst findet die Wiederaufnahme in der Regel ihren angemessenen Ausdruck.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zum Wiedereintritt 
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