Die Kirchenkreissynoden fallen aus, nun übernehmen die Kirchenkreisräte Wenn die Präses auslädt

Von Marion Wulf-Nixdorf

Synodensaal in Güstrow

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

29.03.2020 · Schwerin. Dass eine Synode einmal ausgefallen ist – daran kann sich keiner erinnern. Nun aber ist es so: Wegen des Coronavirus fanden am Wochenende weder in Pommern noch in Mecklenburg die geplanten Frühjahrssynoden statt. Aber wer fasst nötige Beschlüsse?

Vor vier Wochen, als die Einladung zu den Frühjahrssynoden in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern ordnungsund fristgemäß erfolgte, war die Welt noch in Ordnung. Doch mit der Zusendung der Beschlussvorlagen zwei Wochen vor der Tagung erreichte die Synodalen auch die Absage der Zusammenkunft durch die Präses der Synode.

Seit die Verfassung der Nordkirche 2012 beschlossen wurde, ist in Artikel 58 geregelt, dass der Kirchenkreisrat die Aufgaben der Kirchenkreissynode wahrnimmt, wenn diese nicht rechtzeitig einberufen werden kann. „Dass das tatsächlich mal passiert, dass eine Synode abgesagt werden muss, war für uns bei der Erarbeitung der Verfassung nicht vorstellbar“, sagt Elke Stoepker, Juristin und heute Leiterin der Kirchenkreisverwaltung in Mecklenburg.

Auf die Frage, wie schwierig die Arbeit für den Kirchenkreis Mecklenburg nun durch den Ausfall der Synode wird, erklärt die Präses der dortigen Kirchenkreissynode Stefanie Wolf: „Ehrlich gesagt, wenn wir noch den Status Landeskirche hätten, wäre es wohl schwieriger. Das Kirchenrecht gibt ja die Möglichkeit, dass der Kirchenkreisrat eilbedürftige Beschlüsse fasst und umsetzt.“

"Wenn die denn stattfinden kann“

Da auf der Tagungsordnung für die ursprünglich für den 27. und 28. März einberufene Mecklenburger Kirchenkreissynode aber weder der Haushaltsplan noch andere sehr dringliche Punkte stehen, könne ihrer Meinung nach fast alles auf die im Herbst stattfindende Synode vertagt werden.

„Wenn die denn stattfinden kann“, fügt Stefanie Wolf hinzu, die seit zwei Jahren in diesem Amt ist und Leitungserfahrung schon als Vizepräsidentin des ersten Landtages von Mecklenburg-Vorpommern bewiesen hat.

Die vorgesehenen Berichte des Kirchenkreisrates, dem auch der Bericht der Kirchenkreisverwaltung und der Bericht des Präventionsbeauftragten beiliegen, sowie die Berichte des Diakonischen Werkes und der Dienste und Werke, liegen schriftlich vor, so die Präses.

Sehr bedauerlich ist, so Präses Wolf, dass das vorgesehene Schwerpunktthema der Synode nicht bearbeitet werden kann. Es lautete „Zugehörigkeit zwischen Tradition und Innovation. Eine Chance für Kirche in Mecklenburg“. Dafür waren als Gastreferenten Thies Gundlach, Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland, und Dietmar Wellenbrock, leitender Pfarrer der katholischen Herz-Jesu-Pfarrei in Rostock, eingeladen. Das Thema des Vortrages von Gundlach lautete: „In Zukunft unverzagt – Perspektiven einer kleiner werdenden Kirche“. Pfarrer Wellenbrock wollte über Erfahrungen mit der Gemeindearbeit in großen pastoralen Räumen berichten.

Bessere Bedingungen für die Außenstelle

Auf der Synode sollte es auch um die Außenstelle Güstrow der Kirchenkreisverwaltung gehen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden dort zu verbessern. Das betrifft den Arbeitsschutz und eine adäquate technische Ausstattung. Dies sei leider in dem vorhandenen zur Miete bezogenen Haus nicht möglich, sagt Propst Dirk Sauermann, und es müsse dringend nach einem alternativen Standort gesucht werden.

So sei die „Begleitgruppe Organisationsentwicklung Kirchenkreisverwaltung“ unter dem Vorsitz von Propst Wulf Schünemann um drei Synodale erweitert worden – Aenne Lange, Ricardo Freiheit und Wulf Kawan. Die Gruppe hatte seit der Herbsttagung 2019 dreimal getagt und gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro der Frühjahrssynode Entscheidungsgrundlagen vorstellen sollen. Ob es einen Neubau geben oder ein Gebäude zur Miete gefunden werden solle, „das muss in der Synode diskutiert werden“, betont Sauermann.

Der Mecklenburger Kirchenkreisrat wird auf seiner nächsten Sitzung am 24. April – vermutlich per Videokonferenz – aber die zweite Änderung zur Förderung von Kirchengemeindefusionen anstelle der Kirchenkreissynode behandeln müssen. Dies könne nicht aufgeschoben werden, da die Kirchengemeinden, die zu einer Fusion bereit sind, auch im nächsten Jahr noch finanziell unterstützt werden sollen.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 13/2020