Empfehlungen der Arbeitsgruppe für Mecklenburg Wenn der Friedhof zur Last wird

Von Tilman Baier

Große Freiflächen, alte Bäume, wenig Bestattungen: Etliche kirchliche Friedhöfe tragen sich nicht mehr selbst. Abhilfe soll im Kirchenkreis Mecklenburg der Ausbau der zentralen Friedhofsverwaltung bringen.

Foto: T. Baier

10.05.2015 · Güstrow. Der Bevölkerungsrückgang und Veränderungen in der Bestattungskultur drängen immer mehr Friedhöfe ins wirtschaftliche Minus. Da die Träger im besonders betroffenen ländlichen Raum zumeist die Kirchengemeinden sind, hatte der Kirchenkreisrat Mecklenburgs eine Arbeitsgruppe „Friedhöfe” eingesetzt. Diese hat nun der Kirchenkreissynode einen abschließenden Bericht samt Empfehlungen vorgelegt.

Noch vor ein paar Jahren galt weithin: Ein Friedhof trägt sich finanziell selbst. Vor allem in Kleinstädten konnten Kirchgemeinden es sich leisten, Friedhofsmitarbeiter anzustellen und regelmäßig Instandsetzungsarbeiten in Auftrag zu geben. Doch immer mehr der 591 kirchlichen Friedhöfe in Mecklenburg müssen die früher gebildeten Rücklagen angreifen. 101 Friedhöfe hatten diese 2013 aufgebraucht und waren ins Minus gerutscht.

Mittelgroße Friedhöfe besonders betroffen

Eine umfangreiche Datenerhebung, die die Kirchenkreisverwaltung dazu mit dem Stichtag 31. Dezember 2013 durchgeführt hat, zeigt die konkreten Probleme: Nicht überrascht, dass vor allem Friedhöfe in der vom Bevölkerungsverlust besonders betroffenen Propstei Neustrelitz defizitär sind. Ebenso wenig verwundert, dass Friedhöfe, auf denen nur bis zu fünf Bestattungen im Jahr stattfinden, besonders gefährdet sind. Interessanter ist, dass vor allem Friedhöfe mit einer mittleren Größe von 0,2 bis 1 Hektar betroffen sind.

Friedhöfe und damit die Sorge um die würdevolle Bestattung der Toten, seit der frühen Christenheit ein Markenzeichen der Gemeinden und Symbol der Auferstehungshoffnung, werden immer mehr zum Problem. Darum hatte der Kirchenkreisrat Mecklenburgs im Januar 2014 eine Arbeitsgruppe „Friedhöfe” eingesetzt. Auf der Kirchenkreissynode Ende April legten nun Renate Kaps, Sachgebietsleiterin Friedhof der Kirchenkreisverwaltung, Ulrich Dressler, Mitglied im Kreiskirchenrat, der Rostocker Propst Wulf Schünemann, Pastorin Cornelia Seidel von der Kirchengemeinde Strelitzer Land und der Bützower Friedhofsverwalter Mathias Knappe ihren Abschlussbericht vor.

Hauptprobleme: Freiflächen, Baumbestand und Konkurrenz

Eine Umfrage unter den Kirchengemeinden im Sommer 2014 durch die Arbeitsgruppe, auf die immerhin 36 Prozent der Träger geantwortet haben, hat als Hauptprobleme bei der Bewirtschaftung große Freiflächen, hohen Baumbestand und Konkurrenz von Nachbarfriedhöfen ergeben. Die Hälfte der 212 Kirchengemeinden, die geantwortet haben, sehen sich allerdings nicht in der Lage, diese Probleme zu lösen. Dazu kommt: Manche Pfarrämter sind für fünf und mehr Friedhöfe zuständig. Grabgebühren müssen sozial verträglich bleiben und im Wettbewerb bestehen können. Doch finanzielle Hilfe vom Kirchenkreis oder gar von der Landeskirche gibt es dafür nicht. „Nachvollziehbar” nennt es die Arbeitsgruppe darum, wenn 69 dieser 212 Gemeinden die Bewirtschaftung abgeben wollen, 27 die Verwaltung und 25 beide Bereiche.

Weil Friedhöfe zu den kommunalen Pflichtaufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge gehören, hält die Arbeitsgruppe es „für möglich und legitim, diese Aufgabe an die Kommune abzugeben”, wie schon in acht Fällen geschehen. Doch besser sei es, sich mit der Kommune die Verantwortung zu teilen. Auch eine Schließung sei möglich, aber ein langer, mühevoller Weg.

Vollzeitstelle „Friedhofsberater“ eingerichtet

Ebenso skeptisch beurteilt die Arbeitsgruppe neue Strukturen wie die einer Friedhofsbetriebsgemeinschaft vom Kosten-Nutzen- Verhältnis her. Sie schlug darum der Kirchenkreissynode vor, die zentrale Friedhofsverwaltung des Kirchenkreises in Güstrow auszubauen. Von dort aus werden heute schon 409 der 591 kirchlichen Friedhöfe in Mecklenburg gemanagt – gegen Gebühr. Um die Gemeinden zu unterstützen, votierte die Arbeitsgruppe für die Einrichtung einer Vollzeitstelle „Friedhofsberater“. Die Synode folgte diesem Wunsch.

Quelle: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung Nr. 19/2015