Es bleibt bei zwei Kandidaturen Wahl ins landesbischöfliche Amt der Nordkirche am 27. September

Kristina Kühlbaum-Schmidt, Regionalbischöfin in der ev. Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und Dr. Karl-Heinz Melzer, Probst im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein

Foto: Erdmann/Jonkmanns

24.08.2018 · Kiel/Schwerin. Für die Wahl zur Landesbischöfin beziehungsweise zum Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) wird es keine weiteren Kandidaturen geben. Das gab der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze, gestern (23. August) bekannt. Die Mitglieder der Landessynode haben von der Möglichkeit, weitere Kandidaten und Kandidatinnen zu benennen, keinen Gebrauch gemacht.

Somit kandidieren bei der Wahl am Donnerstag, 27. September, Regionalbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Propstsprengel Meiningen-Suhl der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), und Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer, Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein. Zur Wahl werden sich die 156 Mitglieder der Landessynode im Dom zu Lübeck versammeln. Dort beginnt um 16 Uhr der Synodengottesdienst. Eine kurze Vorstellung der Kandidatin und des Kandidaten und die Wahl schließen sich an.

Präses Dr. Tietze: „Zur Wahl der Landesbischöfin oder des Landesbischofs werden jetzt mit Kristina Kühnbaum-Schmidt und Dr. Karl-Heinrich Melzer zwei profilierte Persönlichkeiten antreten. Die Synodalen haben von ihrem Recht der Nominierung von weiteren Personen abgesehen. Damit wird auch deutlich, dass der Vorbereitungsausschuss Wahlvorschläge eingebracht hat, die allgemeine Akzeptanz finden, und somit seine Arbeit gut gemacht hat. Ich danke allen, die an diesem Findungsprozess mitgewirkt haben, sehr herzlich.“

Gestern war die nach dem Bischofswahlgesetz (Paragraph 5, Absatz 3) gesetzte Frist abgelaufen, wonach weitere Kandidatinnen und Kandidaten von den Synodalen benannt werden können, wenn sie von einem Viertel der gesetzlichen Mitglieder der Landessynode unterstützt werden und zur Annahme der Wahl bereit sind. Ein solcher Vorschlag muss spätestens fünf Wochen vor der Wahlsitzung beim Präses eingehen.

Vorstellung mit Gottesdiensten in Schwerin und Vorträgen in Hamburg

Vor dem Wahltermin werden sich Propst Dr. Karl-Heinrich Melzer und Regionalbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt der Öffentlichkeit jeweils mit einem Gottesdienst im Dom zu Schwerin und mit einem Vortrag zu einem selbst gewählten Thema im Hamburger Dorothee-Sölle-Haus vorstellen.

Folgende Vorstellungsgottesdienste sind im Dom zu Schwerin vorgesehen: mit Propst Dr. Melzer am Sonntag, 26. August (14 Uhr), und mit Regionalbischöfin Kühnbaum-Schmidt am Sonntag, 2. September (14 Uhr). Anschließend stehen die Kandidatin und der Kandidat für Nachgespräche zur Verfügung.

Wenige Tage nach ihrem jeweiligen Vorstellungsgottesdienst stellen sich beide mit selbst gewählten Vortragsthemen im Dorothee-Sölle-Haus in Hamburg der Öffentlichkeit vor: Karl-Heinrich Melzer am 30. August (19 Uhr) und Kristina Kühnbaum-Schmidt am 5. September (19 Uhr).

Amtszeit des ersten Landesbischofs der Nordkirche endet am 31. März

Die Amtszeit von Landesbischof Gerhard Ulrich endet am 31. März 2019. 2013 hatte ihn die Landessynode der Nordkirche zum Landesbischof und Vorsitzenden der Ersten Kirchenleitung gewählt. Im Fusionsprozess der Nordelbischen Kirche sowie der Landeskirchen Mecklenburgs und Pommerns, die sich Pfingsten 2012 zur Nordkirche zusammenschlossen, hatte Ulrich zuvor den Vorsitz der gemeinsamen Kirchenleitung inne. Die Predigtstätten des Landesbischofs sind die Dome zu Schwerin und Lübeck. Gerhard Ulrich ist zugleich Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Weitere Informationen zur Kandidatin und zum Kandidaten finden Sie unter:
landesbischofswahl.nordkirche.de

Quelle: Nordkirche (std)


Hintergrund: Nordkirche

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gehört mit über 2 Millionen Gemeindegliedern zu den sechs größten Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie ist flächenmäßig die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland; ihr Gebiet reicht von der dänischen bis zur polnischen Grenze. Zur Nordkirche gehören ca. 1.000 Kirchengemeinden mit fast 1.900 Kirchen und Kapellen. Sitz der Landesbischöfin bzw. des Landesbischofes ist laut Verfassung der Nordkirche Schwerin.