Pommersche Evangelische KircheVerwaltungsvorschrift zur Geltendmachung von Entgelten in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung

Vom 6. März 2009 (ABl. 2009 S. 42)

Das Kollegium der Pommerschen Evangelischen Kirche hat aufgrund von Art. 139, 143 nachstehende Verwaltungsvorschrift zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen, sowie das dazugehörige Entgeltverzeichnis beschlossen:

I.Entgelt- und Auslagenerstattung
1. Für die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen entstehenden Sach- und Personalkosten des Konsistoriums in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung sind Entgelte zu erheben. Ausgenommen von der Entgelterhebung sind Gebietskörperschaften und kirchliche Körperschaften einschließlich ihrer Untergliederungen, öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen, Werke und Einrichtungen. 2. Eine Angelegenheit im geschäftlichen Verkehr (Tätigkeit) im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift liegt insbesondere bei der Erteilung einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung, einer genehmigungsgleichen Erklärung, einer Zustimmung oder dann vor, wenn für die Tätigkeit das grundsätzlich bestehende kirchenaufsichtliche Genehmigungserfordernis aufgehoben ist. 3. Werden bei der Ausführung der Tätigkeit besondere bare Auslagen notwendig, so sind diese nach der tatsächlichen Höhe beim Entgeltpflichtigen geltend zu machen. Pauschalierte Auslagen sind in dem als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift beigefügten Entgeltverzeichnis bestimmt. 4. Die Entgelte sind zum Bestandteil des einzelnen Vertrages zu machen oder in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln. 5. Von der Erhebung der Entgelte kann ganz oder teilweise aus besonderen Billigkeitsgründen abgesehen werden.

II.
Entgelttarif
1. Die Höhe der Entgelte bemisst sich nach dem im Zeit-punkt der Beendigung der Tätigkeit geltenden Tarif im Entgeltverzeichnis (Anlage). 2. Ist für den Ansatz der Entgelte durch den Tarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsätze) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Entgelte das Maß des Verwaltungsaufwandes, der Wert des Gegenstandes der Verwaltungstätigkeit, der Nutzen oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Entgeltpflichtigen zu berücksichtigen. Die Entgelte sind auf volle Euro festzusetzen.

III.
Entgeltpflichtiger
Zur Zahlung von Entgelten und Auslagen ist verpflichtet: a) bei Verträgen unter Beteiligung des Konsistoriums der andere Vertragspartner, b) bei anderen Rechtsgeschäften oder Erklärungen derjenige, - der die Tätigkeit des Konsistoriums veranlasst oder sonst willentlich in Anspruch genommen hat, - der durch Abgabe einer Erklärung des Konsistoriums einen rechtlichen Vorteil erlangt, bzw. c) derjenige, der die Entgelte und Auslagen durch eine vor dem Konsistorium abgegebene oder ihm mitgeteilte Erklärung übernommen hat.

IV.Zurückbehaltungsrecht, Entgeltdurchsetzung
1. Die Entgelte und Auslagen sind dem Entgeltpflichtigen in Rechnung zu stellen. 2. Die Erklärung gemäß Ziffer I. 2. kann bis zur Bezahlung der angeforderten Entgelte zurückbehalten werden.

V.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 6.3.2009 in Kraft.

Anlage: Entgelttariftabelle


Entgelttarif nach Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift zur Geltendmachung von Entgelten in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung

        
Tarifstelle  Gegenstand  Bemessungsgrundlage Wert des Gegenstandes  Kosten (in €) Gebühren und Auslagen  
I.  Erteilung von kirchenaufsichtlichen Genehmigungen, genehmigungsgleiche Verwaltungsakte und Verwaltungstätigkeiten, für die das grundsätzlich bestehende kirchenaufsichtliche Genehmigungserfordernis aufgehoben ist    Gebühren  
 Erbbauverträge, Wohnungs- und Teilerbbauverträge sowie Grundstücksmietverträge und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Vertragslaufzeit über 18 Jahre  18-facher Betrag des vereinbarten Jahreszinses    
1.1  Nach vorheriger Zahlungserinnerung  bis 100.000,00 €  1 v. H. des Wertes mindestens 75  
1.2.    über 100.000,00 €  1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
 Verlängerung, Erneuerung, Aufhebung, Übertragung sowie Reservierung von Verträgen nach Tarifstelle 1.1  18-facher Betrag des vereinbarten Jahreszines    
2.1    bis 100.000,00 €  1 v. H. des Wertes mindestens 75  
2.2    über 100.000,00 €  1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
 Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Verträgen nach Tarifstelle I.1. oder 1.2  18-facher Betrag des vereinbarten Jahreszines    
3.1    bis 100.000,00 €  0,25 v. H. des Wertes mindestens 20  
3.2    über 100.000,00 €  250 zzgl. 0,15 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 1.000  
 Grundstücksmiet- und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Laufzeit bis 18 Jahre sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung  Jahreszins x Vertragslaufzeit je angefangenem Jahr    
4.1    bis 100.000,00 €  1 v. H. des Wertes mindestens 40  
4.2    über 100.000,00 €  1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
 Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Verträgen nach Tarifstelle 1.4  Jahreszins x Vertragslaufzeit je angefangenem Jahr    
5.1    bis 100.000,00 €  0,25 v. H. des Wertes mindestens 20  
5.2    über 100.000,00 €  250 zzgl. 0,15 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 1.000  
 Bauerlaubnisverträge  Pauschsatz  20  
 Tauschplan/Bodenordnungsplan nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz    kostenfrei  
 Bodenordnung im Umlegungsverfahren nach Baugesetzbuch bzw. Rechtsgeschäfte zur Vermeidung des Umlegungsverfahrens    kostenfrei  
 Flurbereinigungsplan nach Flurbereinigungsgesetz    kostenfrei  
10  Grundstückstauschverträge  Vertragswert des abgegeben Grundstücks    
10.1    bis 100.000,00 €  1 v. H. des Wertes mindestens 75  
10.2    über 100.000,00 €  1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
11  Aufhebung oder Übertragung von Verträgen nach Tarifstelle 1.10  Vertragswert des abgegeben Grundstücks    
11.1    bis 100.000,00 €  1 v. H. des Wertes mindestens 75  
11.2    über 100.000,00 €  1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
12  Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Verträgen nach Tarifstelle 1.10    kostenfrei  
13  Grundstückskaufverträge,  Vertragswert des Grundstücks    
  Grundstücksüberlassungsverträge,      
  Grundstücksschenkungsverträge      
13.1    bis 100.000,00 €  1 v. H. des Wertes mindestens 75  
13.2    über 100.000,00 €  1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
14  Aufhebung oder Übertragung von Verträgen nach Tarifstelle 1.13  Vertragswert des Grundstücks    
14.1    bis 100.000,00 €  1 v. H. des Wertes mindestens 75  
14.2    über 100.000,00 €  1.000 zzgl. 0,40 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 4.000  
15  Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen von Verträgen zu Tarifstelle 1.13 oder 1.14    kostenfrei  
16  Veräußerungen von Baulichkeiten im Zusammenhang mit Tarifstellen 1.1,1.4,1.10,1.11,1.13 oder 1.14  Vertragswert der Baulichkeit(en)    
16.1    bis 100.000,00 €  0,5 v. H. des Wertes mindestens 40  
16.2    über 100.000,00 €  500 zzgl. 0,20 v. H. des 100.000 übersteigenden Wertes höchstens 2.000  
17  Gesonderte Messungsanerkennungen und/ oder gesonderte Auflassungserklärungen zu Verträgen nach Tarifstellen 1.1, 1.4,1.10,1.11 oder 1.13    kostenfrei  
18  Verträge über den Abbau mineralischer Bodenbestandteile  je angefangene 1000 Kubikmeter abbaufähiger Masse  5 mindestens 75 höchstens 4.000  
19  Einlagerung in und/oder Verfüllung von Grundstücken  je angefangene 1000 Kubikmeter abbaufähiger Masse    
20  Landwirtschaftliche Pachtverträge sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung  Größe der Vertragsfläche    
20.1    bis zu 1 Hektar  kostenfrei  
20.2  Vertragslaufzeit bis 6 Jahre  je angefangenen Hektar   
20.3  Vertragslaufzeit über 6 Jahre  je angefangenen Hektar   
21  Fischereipachtverträge und Pachtverträge über den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau, Weinbau, Hopfenbau, Baumschulen sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung  je Vertrag  30  
22  Jagdpachtverträge sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung  Jahreszins x Vertragslaufzeit je angefangenem Jahr  6 v. H. des Wertes mindestens 100 höchtens 1.000  
23  Verträge über Garagen- und Carportflächen, Pkw-Stellplatzflächen sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung  Jahreszins  10 v. H. des Wertes mindestens 10 höchstens 250  
24  Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/ oder Ergänzungen zu Tarifstellen 1.20,1.21,1.22 oder 1.23    kostenfrei  
25  Verträge über nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung und sonstige Verträge, soweit sie nicht in den Tarif stellen 1.20,1.21,1.22 oder 1.23 enthalten sind, sowie deren Verlängerung, Aufhebung oder Übertragung    kostenfrei  
26  Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen nach Tarifstelle 1.25    kostenfrei  
27  Gestattungsverträge  Pauschsatz    
27.1  Gasversorgungseinrichtungen      
27.1.1  - Nieder- und Mitteldruck    100  
27.1.2  - Hochdruck    200  
27.2  Stromversorgungseinrichtungen      
27.2.1  - Nieder- und Mittelspannung    100  
27.2.2  - Hochspannung    200  
27.3  Telekommunikationseinrichtungen    100  
27.4  Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungseinrichtungen    100  
27.5  Wärmeversorgungseinrichtungen    100  
27.6  Einrichtungen und/oder Anlagen sonstiger Art, soweit sie nicht in einer der Tarifstellen 1.27.1 bis 1.27.5 enthalten sind    100  
28  Einräumung von Baulasten  Pauschsatz  100  
29  Verträge über die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage (Funkfeststation)  Pauschsatz  250  
30  Verträge über die Nutzung von Flächen für Windenergie- und sonstige Stromerzeugungsanlagen  Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Mindestentschädigung  10 v. H. des Wertes mindestens 400 höchstens 4.000  
31  Übertragung von Verträgen nach Tarifstelle 1.30  Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Mindestentschädigung  5. v. H. des Wertes mindestens 200 höchstens 2.000  
32  Grundbuchwirksame Erklärungen nach einer der Tarifstellen 1.32.1 bis 1.32.5, soweit sie nicht in einer der Tarifstellen 1.1 bis 1.31 enthalten sind  Pauschsatz    
32.1  Begründung oder Aufhebung von Grunddienstbarkeiten sowie Begründung oder Aufhebung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten    20  
32.2  Begründung von Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten    20  
32.3  Rangänderungen    20  
32.4  Löschungsbewilligungen    20  
32.5  Sonstige Rechtseinräumungen, Rechtsänderungen oder Rechtsverzichte    20  
II.  Sonstige Verwaltungstätigkeiten, soweit sie nicht in einer der Tarifstellen 1.1 bis 1.32.5 enthalten sind    Kosten  
1.  Wahrnehmung rechtlicher Interessen und rechtliche Vertretung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verwaltungsämter  Tatsächlicher Aufwand zzgl. Pauschsatz    
1.1  Einzug von Forderungen der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und des Konsistoriums      
1.1.1  Forderungseinzug ohne gerichtliche Inanspruchnahme nach vorheriger Mahnung    Auslagen zzgl. 10 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en)  
1.1.2  Forderungseinzug mit gerichtlicher Inspruchnahme    Auslagen zzgl. 15 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en)  
1.2  Vertretung in Gesamtvollstreckungs-, Konkurs- oder Insolvenzverfahren  18-facher Betrag des Jahreszinses bzw. Verwertungserlöses  Auslagen zzgl. 3 bis 5 v. H. des Wertes  
1.3  Vertretung in Zwangsversteigerungs- und Zwangs-verwaltungsverfahren über Erbbaurechte  18-facher Betrag des Jahreszinses  Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes  
1.4  Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder Terminen mit Behörden oder mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgabenbeauftragter Stellen oder Personen  Wert des Streitgegenstandes oder Wert des Beschwerdegegenstandes  Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes  
1.5  Sonstige Wahrnehmung von Interessen gegenüber Dritten, soweit keine anderen Kosten vorgeschrieben sind  Wert des Streitgegenstandes oder Wert des Beschwerdegegenstandes  Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes  
 Allgemeine Verwaltungstätigkeit  Pauschsatz    
2.1  Erteilung von Bescheinigungen      
2.1.1  ohne besonderen Aufwand    10  
2.1.2  mit besonderem Aufwand    12,50 bis 30  
2.2  Schriftliche Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung, die von Dritten zu deren Nutzen gewünscht wird    12,50 bis 30  
2.3  Erteilung von schriftlichen Auskünften, soweit die Anfrage nicht ohne besonderen Aufwand beantwortet werden kann    75  
III.  Auslagen      
 Fotokopien und Lichtpausen  je Seite    
1.1  Format DIN A0     
1.2  Format DIN A1     
1.3  Format DIN A2     
1.4  Format DIN A3    0,30  
1.5  Format DIN A4 oder DIN A5    0,10  
1.6   Farbkopien  Abgabepreis  in voller Höhe  
2   Post- und Telekommunikationsleistungen  Pauschsatz  5 bis 20  
 Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen und dgl. mehr mit Bürodruckgeräten (Computer)  je Seite  0,50  
4   Druckstücke (z.B. Rechtstexte, Publikationen)  Abgabepreis  in voller Höhe  
 Aufwendungen für Datenträger (z.B. Disketten, Magnetbänder)  tatsächliche Kosten  in voller Höhe  
 Beträge, die Dritten für ihre Tätigkeit zustehen, sofern sie vom Kostenschuldner nicht direkt erhoben werden  tatsächliche Kosten  in voller Höhe  
 Einholung von Wirtschaftsauskünften und anderen Auskünften über Dritte (z. B. bei Meldeämtern)  tatsächliche Kosten  in voller Höhe  
 Sonstige Auslagen, sofern sie zur Erledigung der Leistung erforderlich waren  Pauschsatz  5 bis 20