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Verfassungstext der Nordkirche dokumentiert Verhältnis zum Judentum

 

Hannover (kmv/epd). Die Verfassung der neuen Nordkirche hat einen ausdrücklichen Bezug zum Judentum. In der Präambel der Nordkirche heißt es: "Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland bezeugt die bleibende Treue Gottes zu seinem Volk Israel." Laut einer am Donnerstag veröffentlichen Dokumentation der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) nehmen 13 der 22 evangelischen Landeskirchen ausdrücklich Bezug zum Verhältnis von Kirche und Judentum. Mit den Texten zur theologischen Verhältnisbestimmung von Kirche und Judentum liegt nach Angaben der VELKD erstmalig eine vergleichende Übersicht der Verfassungsbestimmungen vor.

 

Im Vorwort der Dokumentation schreibt der Leitende Lutheraner-Bischof Gerhard Ulrich, dass die Beziehung der Kirche zum Judentum das Selbstverständnis der Kirche berühre: "Glauben und Leben der Kirche sind nicht denkbar ohne Glauben und Leben Israels." Von Anfang an habe der christliche Glaube wesentlich aus dem jüdischen geschöpft. Das Verhältnis zum Judentum sei einzigartig. Unstrittig sei, dass auch die unheilvollen Züge in der Geschichte des christlich-jüdischen Verhältnisses einfließen müssten, erinnert Ulrich.

 

Die Ausgabe Nr. 161 der „Texte aus der VELKD“ ist unter dem Titel „Zur Verhältnisbestimmung Kirche – Judentum / Dokumentation von Verfassungstexten und -diskussionen evangelischer Landeskirchen“ erschienen. Sie kann unter www.velkd.de/downloads/Texte_161_Kirche_und_Judentum_download.pdf heruntergeladen werden.

 

(27.01.2012)

 


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