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1.3. Verfassungsrechtliche Situation

 

Die gegenwärtige kirchenverfassungsrechtliche Situation in der ELLM ist dadurch bestimmt, dass formal die Präambel der Kirchenverfassung von 1921, ansonsten aber vier Einzelgesetze, jeweils mit Verfassungsrang, für die verschiedenen Organisationsebenen von der Landessynode verabschiedet worden sind. Es ist eine Neufassung der Kirchenverfassung geplant, um insbesondere die Zuständigkeiten zwischen den Leitungsgremien klarer zu regeln. Die einzelnen Organe sollen deutlich voneinander abgegrenzt, aber auch sinnvoll aufeinander bezogen sein. Der Verfassungsentwurf der Arbeitsgruppe Struktur und Verfassung wird von der neu gewählten XIV. Landessynode weiter beraten werden.

 

Die vier Ebenen der Landeskirche sind die Kirchgemeinden (und örtlichen Kirchen), die Propsteien, die Kirchenkreise und die Leitungsebene.

 

Weiter zu: 2.1. Die Kirchgemeindeordnung

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