Gemeinsame KirchenleitungVerfassungspaket „geschnürt“

Hamburg (nr/cme/rn). Für die Anfang des kommenden Jahres im mecklenburgischen Warnemünde angesetzte dritte und damit abschließende Lesung von Verfassung und Einführungsgesetz der zukünftigen Nordkirche liegen jetzt die abstimmungsreifen Texte vor. Die Gemeinsame Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche befasste sich damit auf ihrer zweitägigen Sitzung am 16. und 17. Dezember 2011 in Hamburg.

Nachdem in die zweite Lesung der Verfassung, die im Oktober auf Usedom die Mehrheit der Synodalen fand, Formulierungsvorschläge aus dem damals angesetzten Beteiligungsprozess eingearbeitet worden waren, hat sich die Gemeinsame Kirchenleitung jetzt mit den Entwürfen des Rechtsausschusses beschäftigt. Diese und die dazu erarbeitete Stellungnahme der Gemeinsamen Kirchenleitung werden in der dritten Lesung den Synodalen vorgelegt.zu

„Ich gehe mit großer Zuversicht in die alles entscheidende dritte Lesung der Verfassung in der ersten Januarwoche des kommenden Jahres. Entscheidend für meinen Optimismus ist das gewachsene Vertrauen, das  in den vergangenen  vier Jahren für alle deutlich tragfähig geworden ist“, sagte der Vorsitzende der Gemeinsamen Kirchenleitung, der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich. Die jetzt beschlossenen endgültigen Texte für die Abstimmung in der Synode sicherten  die Vielfalt des kirchlichen Lebens aller drei Partnerkirchen auch in der Zukunft. Die gelebte Glaubenspraxis in den drei Kirchen bleibe gewahrt und werde nicht überlagert, zeigte sich Ulrich überzeugt.

Zuversichtlich, bei der dritten und entscheidenden Lesung in Warnemünde, die erforderliche Mehrheit für Verfassung und Einführungsgesetz zu erreichen, zeigten sich auch die Bischöfe der mecklenburgischen und der pommerschen Kirche.

„Die jetzt vorliegenden Entwürfe der Verfassung und des Einführungsgesetzes sind ein ausgewogener Kompromiss, über den die  Synodalen im Januar 2012 abschließend befinden können“, sagte Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn für die Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und ergänzte: „Damit hat die zukünftige Gestalt einer gemeinsamen Kirche in Norddeutschland eine tragfähige Grundlage. Die Entwürfe zeigen mir, dass sich alle Beteiligten bereits verändert und gegenseitig bereichert haben und dies natürlich noch weiter tun. Es kommen unterschiedliche Prägungen, bewährte Traditionen und neue Akzente aus Ost und West zusammen.“

Der Bischof der Pommerschen Evangelischen Kirche, Dr. Hans-Jürgen Abromeit  sagte: „Als im Jahre 2000 ein Kooperationsvertrag zwischen Mecklenburg, Nordelbien und Pommern geschlossen wurde, ahnte wohl niemand, dass sich zwölf Jahre später diese drei Kirchen zu einer gemeinsamen Kirche zusammenschließen würden. Ich freue mich über diesen Weg und bin über die geschwisterliche Art der Verhandlungen sehr dankbar. Unsere Pommersche Evangelische Kirche verbindet sich mit Nachbarn und Partnern und kann so gesichert als Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis in die Zukunft gehen.

Die dritte und abschließende Synode wird vom 5. bis 8. Januar 2012 in Warnemünde-Hohe Düne tagen.

Hintergrund: Die Verfassung enthält die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die geplan­te gemeinsame Kirche in Norddeutschland. Sie soll insbesondere auch den nicht in einem kirch­lichen Beruf stehenden Mitgliedern der Kirche und ihrer Organe eine schnelle Orientierung über Strukturen, Verfahrensweisen und jeweilige Rechte ermöglichen. Der Entwurf ist in acht Teile ge­gliedert: Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanz­verfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen. In den Grundartikeln werden beispielswei­se Aussagen getroffen zu den in den Kirchen geltenden Bekenntnissen und zur Strukturierung der Kirche in drei Ebenen (Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche), zur Kirchenmitglied­schaft sowie zur Gemeinschaft der Dienste bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Geregelt wird ebenso die Leitung durch die Gremien, die geistliche und rechtliche Aufsicht und die Formen für Zusammenarbeit.

Der Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland wird gebildet durch die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sowie die Pommersche Evangelische Kirche und hat seinen Sitz in Schwerin.

16./17.12.2012