Evangelisch-Lutherische Kirche in NorddeutschlandSynode der zukünftigen Nordkirche beschließt Verfassung in zweiter Lesung

Präses Heiner Möhring: „Es geht in die Zielgerade“

Heringsdorf (nr/cme). Nach der Debatte mit über 75 Änderungsanträgen haben die Synodalen der fusionierenden evangelischen Kirchen in Norddeutschland ihre Verfassung am Nachmittag (22.Okt.) in zweiter Lesung beschlossen. Mehr als die Hälfte der Anträge wurden in den Text aufgenommen.

Die 215 anwesenden Synodalen aus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche stimmten in Heringsdorf auf Usedom mit deutlicher Mehrheit von 188 Ja-Stimmen für die 130 Artikel. Für die zweite Lesung der Verfassung war die einfache Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der 266 Mitglieder der Synode, das sind 134 Ja-Stimmen, erforderlich. Zugleich war die einfache Mehrheit der gesetzlichen Anzahl in jeder einzelnen Synode der drei Kirchen nötig

„Die Verfassunggebende Synode hat mit ihrem Votum eindrücklich deutlich gemacht, wie groß die Gemeinsamkeiten der drei fusionierenden Kirchen schon sind“, sagte ihr Präses Heiner Möhring. Unterschiedliche Auffassungen in einzelnen Punkten habe man in kollegial konstruktiver Diskussion und wertschätzend miteinander vereinen können, so dass man jetzt auf der Zielgeraden sei. „Ich bin deshalb überzeugt davon,  dass diese Verfassung auch die dritte Lesung im Januar kommenden Jahres nehmen wird, in der zwei Drittel der Synodalen mit ‚Ja‘ stimmen müssen“, so Möhring weiter.

Auch die Bischöfe der drei Kirchen äußerten sich zufrieden mit dem Ausgang der zweiten Lesung. Für die Gemeinsame Kirchenleitung sagte deren Vorsitzender, der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich: „Ich bin dankbar, dass der Entwurf in der  zweiten Fassung im wesentlichen die Sprache des Beteiligungsprozesses trägt und so großen Zuspruch gefunden hat. Die Verfassung garantiert insbesondere starke Gemeinden, Kirchenkreise, Dienste und Werke“. Für die Aufgabenverteilung  im gemeinsamen Bischofsamt sei der richtige Weg gefunden worden:  So wenig Hierarchie wie möglich, so viel wie nötig, sagte Ulrich.

Für den mecklenburgischen Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn ist die breite Zustimmung der Gesamtsynode zur Verfassung erfreulich: „Die Synode hat mit einem Änderungsantrag die Gemeinschaft von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Diensten in der Kirche noch einmal unterstrichen. Dies entspricht dem Allgemeinen Priestertum aller Glaubenden und der wachsenden Bedeutung ehrenamtlichen Engagements in unserer Kirche“, sagte von Maltzahn

Der pommersche Bischof, Dr. Hans-Jürgen Abromeit, hob die höchst konstruktive Atmosphäre der Synode hervor, in der die Verfassung beraten und beschlossen wurde. „Es war zu spüren, die Nordkirche ist gewollt, die Verfassung gut ausgearbeitet und Vertrauen ist gewachsen. So sei die Basis gelegt für ein fruchtbares Wirken der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke. „Die Nordkirche wird dazu beitragen, dass die evangelische Stimme in Pommern auch zukünftig kräftig zu hören sein wird“, so Abromeit.

Positiv bewertet wurde Abstimmung auch aus dem Kreis der Synodalen.

Brigitte Braasch, Synodale aus Nordelbien: „Ich freue mich über viele Fortschritte in der inhaltlichen Ausgestaltung der Verfassung. So lag mir sehr daran, dass es ein Antragsrecht für Kirchenmitglieder in der Gemeindeversammlung gibt. Erfreulich ist die gute Atmosphäre der Aussprache und die Art der Abstimmungen. Dies zeigt mir: Vertrauen ist gewachsen zwischen Mecklenburg, Pommern und Nordelbien, und wir hören besser aufeinander.“

Pastor Dr. Hartwig Kiesow, Synodaler aus Mecklenburg: „Der Entwurf der Verfassung hat sich aus meiner Sicht deutlich verbessert. Die besondere Rolle der ordinierten Pastorinnen und Pastoren ist zum Beispiel klarer formuliert. Beim Thema Leitung der Kirchengemeinde finde ich es gut, dass das Ehrenamt dabei deutlich benannt wird, zugleich es aber - je nach Situation vor Ort - möglich ist, dass die Leitung in den Händen eines ehrenamtliches Mitgliedes oder der Pastorin/des Pastors liegen kann.“

Dr. Michael Schirren, Synodaler aus Pommern: „Spannend finde ich die Verfassungsartikel zur Bildung von Kirchspielen und Kirchgemeindeverbänden. Dass jetzt die Kirchengemeinden dem zustimmen müssen, ist der richtige Weg, um Unruhe und Misstrauen zu vermeiden. Praktisch gesehen brauchen wir solche übergemeindlichen Strukturen angesichts der oft zahlenmäßig kleinen Gemeinden. Zum Beispiel, um Konfirmanden das Erlebnis in einer Gruppe zu ermöglichen.“

Die Verfassunggebende Synode wird am Abend fortgesetzt mit der zweiten Lesung zum Einführungsgesetz.

Hintergrund:
Die Verfassung enthält die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die geplante gemeinsame Kirche in Norddeutschland. Sie soll insbesondere auch den nicht in einem kirchlichen Beruf stehenden Mitgliedern der Kirche und ihrer Organe eine schnelle Orientierung über Strukturen, Verfahrensweisen und jeweilige Rechte ermöglichen. Der Entwurf ist in acht Teile gegliedert: Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanzverfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen. In den Grundartikeln werden beispielsweise Aussagen getroffen zu den in den Kirchen geltenden Bekenntnissen und zur Strukturierung der Kirche in drei Ebenen (Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche), zur Kirchenmitgliedschaft sowie zur Gemeinschaft der Dienste bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Geregelt wird ebenso die Leitung durch die Gremien, die geistliche und rechtliche Aufsicht und die Formen für Zusammenarbeit.