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Sitzung der drei Kirchenleitungen im Refektorium des Domklosters Ratzeburg
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Evangelische Kirche im Norden: Kirchenleitungen beschlossen weiteres Verfahren
Ratzeburg (ellm/nek/pek). Auf ihrem Weg zu einer möglichen Fusion der Nordelbischen, der Mecklenburgischen und der Pommerschen Kirche haben die drei Kirchenleitungen am Dienstag auf der Domhalbinsel in Ratzeburg getagt und Beschlüsse zum weiteren Verfahren getroffen.
Dabei beauftragten sie einstimmig die bisherige paritätisch zusammengesetzte Steuerungsgruppe unter dem Vorsitz der Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter mit der Weiterarbeit. Zu ihrem Geschäftsführer bestellten die Kirchenleitungen den Oberkirchenrat im Nordelbischen Kirchenamt in Kiel, Dr. Michael Ahme. Zur Erarbeitung des Fusionsvertrages und seiner späteren Umsetzung richten die Kirchen eine Arbeitsstelle ein.
Einen breiten Raum nahm in Ratzeburg die Frage ein, auf welche Weise die zukünftige Verfassung zustande kommen soll. Im Blickpunkt hatte das Gremium insbesondere, ob sie durch die einzelnen Synoden oder durch eine gemeinsame verfassungsgebende Synode zu beschließen ist. Auf den drei Frühjahrssynoden werden Zwischenberichte über den Stand der Beratungen zur Verfassungsfrage gegeben.
Bis zur nächsten gemeinsamen Sitzung im April gilt es unter anderem auch, die zukünftigen Standorte einer gemeinsamen Kirche auszuloten. „Unsere Kirchen bieten für die Fülle der uns zukünftig gestellten Aufgaben eine Reihe von Standorten mit starker symbolischer Ausstrahlungskraft - von den Bischofssitzen bis zu Dienste und Werkezentren sowie Kirchenämtern - und dies nicht nur in kirchlicher, sondern auch in gesellschaftlicher und sozialer Hinsicht. Diesen reichen Schatz müssen und wollen wir in unsere Entscheidungen, die dem Charakter der neuen Kirche gerecht werden sollen, einbeziehen“, sagte Wartenberg-Potter.
Hohe Priorität messen die Kirchenleitungen der Verortung des Kirchenamtes am Ort des zukünftigen Landesbischofs/der Landesbischöfin bei. Zu den Städten Hamburg, Kiel, Lübeck und Schwerin (in alphabetischer Reihenfolge) wurden Prüfaufträge erteilt. Um die Fürsorge für die Mitarbeitenden in den Kirchenämtern wahrzunehmen, ist gegebenenfalls an längerfristige Übergangsfristen gedacht.
Über die Fusion wollen die drei Landessynoden im September dieses Jahres entscheiden.
(16.1.2008) 
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